Im Kartenausschnitt sind alle Anlagen aufgeführt, wo gemäss geltenden Verkehrsanordnungen Schiffe mit Grössen- und Gewichtsbeschränkungen für kurze Zeit stillgelegt werden können.
- Stillliegen bedeutet in Analogie zum Strassenverkehr das Parkieren des Schiffes.
- Das Festmacheverbot ist mit einem Halteverbot zu vergleichen.
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art seeauswärts an der Nordostseite der Mole des Hafens Horn ist nur im grün eingefärbten Bereich gemäss Skizze erlaubt – und nur für Schiffe mit einer maximalen Länge von 10 Metern und einem maximalen Gesamtgewicht von 4 Tonnen. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist im grün eingefärbten Bereich die Liegezeit zudem auf maximal 4 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt). Die Schiffe dürfen nur mittels Bug- oder Heckanker belegt werden.
Das Stillliegen von Schiffen jeglicher Art ist an der Nordwestseite der Mole des Hafens Horn verboten (rot eingefärbter Bereich «II.» gemäss Skizze). Ausgenommen: Wassertaxi für maximal 30 Minuten.
Das Stillliegen von Schiffen jeglicher Art an der Südostseite der Hafeneinfahrt sowie im Hafen Horn selbst ist verboten (rot eingefärbter Bereich «III.» gemäss Skizze). Ausgenommen: Inhaber*innen auf ihren zugeteilten Standplätzen.
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art (ausgenommen Inhaber*innen auf ihren zugeteilten Standplätzen) ist im Hafen Wollishofen nur in den grün eingefärbten Bereichen gemäss Skizze und nur mit Schiffen mit einer maximalen Länge von 10 Metern erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist in den grün eingefärbten Bereichen die Liegezeit zudem auf maximal 2 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt).
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art ist an der Aussenmole des Hafens Wollishofen rechts der Hafeneinfahrt Nord verboten (rot eingefärbter Bereich «I.» in der Skizze).
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art ist an der Mole des Hafens Wollishofen beim Takelmast und der Krananlage / Fäkalienpumpe untersagt (rot eingefärbter Bereich «III.» in der Detail-Skizze). Das Anlegen ist nur zur Benützung der genannten technischen Anlagen und für Wassertaxi zum Ein- und Aussteigen lassen der Passagiere gestattet.
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art ist an der Mole des Hafens Wollishofen bei der Tankstelle untersagt (rot eingefärbter Bereich «IV.» in der Detail-Skizze). Das Anlegen ist nur zur Benützung der Tankstelle gestattet.
Die Schiffe dürfen an der Südmole im Hafen Wollishofen zwischen Krananlage und Ufer (grün eingefärbter Bereich «V.» in der Detail-Skizze) längs der Hafenmauer nur mittels Bug- oder Heckanker belegt werden.
Das Stillliegen am Landungs-/Gästesteg beim Hafen Wollishofen ist auf der nördlichen Seite (grün eingefärbter Bereich «VI.» in der Skizze) nur mit Schiffen mit einer maximalen Länge von 15 Metern und einem maximalen Gesamtgewicht von 8 Tonnen pro Schiff erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist die Liegezeit auf maximal 4 Stunden beschränkt (keine Beschränkung über Nacht von 19 bis 7 Uhr). Die Schiffe dürfen nur mittels Muringleine belegt werden.
Das Stillliegen am Landungs-/Gästesteg beim Hafen Wollishofen ist auf der südlichen Seite (grün eingefärbter Bereich «VII.» in der Skizze) nur mit Schiffen mit einer maximalen Länge von 10 Metern und einem maximalen Gesamtgewicht von 8 Tonnen pro Schiff erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist die Liegezeit auf max. 4 Stunden beschränkt (keine Beschränkung über Nacht von 19 bis 7 Uhr). Die Schiffe dürfen nur mittels Bug- oder Heckanker belegt werden.
Das Stillliegen von Schiffen jeglicher Art ist an der südlichen Aussenmole des Hafens Wollishofen Richtung Osten verboten (rot eingefärbter Bereich «VIII.» in der Skizze).
Das Festmachen von Schiffen jeglicher Art ist an der südlichen Aussenmole des Hafens Wollishofen Richtung Süden verboten (rot eingefärbter Bereich «IX.» in der Skizze).
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art (ausgenommen Inhaber*innen auf ihren zugeteilten Standplätzen) ist im Hafen Enge nur in den grün eingefärbten Bereichen gemäss Skizze und nur mit Schiffen mit einer Maximalbreite von 3 Metern erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist in den grün eingefärbten Bereichen die Liegezeit zudem auf maximal 2 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt).
Um eine ungehinderte Benützung des Anlegesteges für die Fahrgastschifffahrt zu gewährleisten, ist das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art am Fahrgastschiffsteg auf der ganzen Länge verboten. Die Liegezeit der Fahrgastschiffe ist auf maximal 4 Stunden beschränkt.
Das Stillliegen von Schiffen jeglicher Art, ausgenommen Fahrgastschiffe während maximal 4 Stunden sowie die Stationierung der «MS Etzel» gemäss Konzession, ist auf beiden Seiten über die gesamte Länge des Limmatschifffahrtsstegs verboten (rot eingefärbte Bereiche «II.» in der Skizze).
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art stirnseitig sowie flussabwärts Seite Bauschänzli am Ponton ist nur in den grün eingefärbten Bereichen gemäss Skizze erlaubt – und nur mit Schiffen mit einer Maximalbreite von 3 Metern. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist in den grün eingefärbten Bereichen die Liegezeit zudem auf maximal 2 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt).
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art (ausgenommen Inhaber*innen und Inhaber auf ihren zugeteilten Standplätzen) ist im Hafen Riesbach nur in den grün eingefärbten Bereichen gemäss Skizze und nur mit Schiffen mit einer Maximalbreite von 3 Meter erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist in den grün eingefärbten Bereichen die Liegezeit zudem auf maximal 2 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt).
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art an der Muring-Anlage des Stegs Zürihorn ist nur im grün eingefärbten Bereich gemäss Skizze und nur mit Schiffen mit einer maximalen Länge von 10 Metern und einem maximalen Gesamtgewicht von 5 Tonnen erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist im grün eingefärbten Bereiche die Liegezeit zudem auf maximal 4 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt).
Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art (ausgenommen Inhaber*innen auf ihren zugeteilten Standplätzen) ist im Hafen Tiefenbrunnen nur im grün eingefärbten Bereich gemäss Skizze und nur mit Schiffen mit einer Maximalbreite von 3 Meter erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist im grün eingefärbten Bereich die Liegezeit zudem auf maximal 2 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt).
Als Halterin oder Halter eines gültig eingelösten Schiffes können Sie über das Kontaktformular abklären, ob für Ihr Schiff die seltene Möglichkeit besteht, dieses für mehrere Tage oder länger auf einem Schiffstandplatz auf dem Gebiet der Stadt Zürich festzumachen bzw. stillzuliegen.
Zusätzlich zu Ihren persönlichen Angaben benötigen wir den gewünschten Zeitraum sowie eine gut lesbare Kopie (Scan/Foto) Ihres Schiffsausweises (Fahrzeugausweis zum Schiff), welche Sie im Kontaktformular als PDF-Dokument-Datei oder als JPG-Bild-Datei anfügen können.