Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie, dass Sie als Drittperson, Vormund oder Beistand*in Einsicht in ein Einsatzprotokoll erhalten können, wenn eine rechtsgültig unterzeichnete Vollmacht der*des Patient*in, eine Entbindung durch die Gesundheitsdirektion oder ein entsprechender Beschluss der KESB vorliegt. Diese Vollmacht muss die Vertretungsbefugnis für medizinische Angelegenheiten enthalten. Die Vollmacht erlischt im Todesfall der*des Patient*in.