Ressort: Jazz/Rock/Pop
Berechtigte: Veranstalter*innen, die eintrittspflichtige Veranstaltungen oder Festivals in der Stadt Zürich ausrichten
Eingabefrist:
1. Februar für Veranstaltungen und Festivals nach dem 1. März
1. Mai für Veranstaltungen und Festivals nach dem 1. Juni
1. September für Veranstaltungen und Festivals nach dem 1. Oktober
1. November für Veranstaltungen und Festivals nach dem 1. Dezember
Beitragshöhe: Fr. 1000.– bis Fr. 10 000.–
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Es werden keine Beiträge ausgerichtet an:
- Gratisfestivals und Gratisveranstaltungen
- Festivals und Veranstaltungen ohne fixen Eintrittspreis. Der Eintritt wird klar als solcher deklariert und nicht in Form von Getränkezuschlägen oder ähnlichem erhoben.
- Festivals und Veranstaltungen ohne Live-Musik
- Festivals und Veranstaltungen ohne Auftritte von Musiker*innen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich
- Festivals und Veranstaltungen, bei denen die auftretenden Musiker*innen nicht klar im Zentrum stehen
- Festivals und Veranstaltungen mit diskriminierendem Inhalt
- Programmkonzeption: Diverses, kreatives, abwechslungsreiches, unkonventionelles, musikalisch wertvolles, die Zürcher Musikszene bereicherndes Programm
- Professionelle Präsentation
- Faire Gagen: Die auftretenden Musiker*innen erhalten eine angemessene Gage.
- Mindestanzahl Veranstaltungen: Unterstützt werden ein- und mehrtägige Festivals sowie Veranstaltungsreihen mit mindestens drei Veranstaltungen pro Eingabe.
- Mindesteintritt: Bei Festivals gilt ein Mindesteintritt von 10 Franken.
- Organisationsform: Als Veranstalter*in gilt die Person oder das Kollektiv, welche/s das finanzielle Hauptrisiko trägt.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Links zu Acts und Veranstalter*innen: Website, Social media, Youtube
- Weitere Dokumente, die das Gesuch betreffen: u.a. Verträge, Rider, Flyer
- Budget und Finanzierungsplan (Vorlage unten unter «Dokumente»)
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.