Unter Diskriminierung versteht man, wenn Personen bestimmte Rechte verweigert werden, sie ungerecht oder intolerant behandelt, gedemütigt, bedroht oder gefährdet werden.
Bei den Auswertungen zu den Gründen der Diskriminierungserfahrung werden nur Personen berücksichtigt, welche angegeben haben, sie seien in den letzten 12 Monaten Opfer einer Diskriminierung geworden. Die gewichteten Anteile beziehen sich also lediglich auf Personen, die eine Diskriminierung erlebt haben. Die Interpretation der Ergebnisse lautet für die folgende Grafik z. B.: Im Jahr 2023 wurden 13,4 Prozent der diskriminierten Zürcher*innen aufgrund ihres Alters diskriminiert.
Bei den Auswertungen zu den Situationen der Diskriminierungserfahrung werden nur Personen berücksichtigt, welche angegeben haben, sie seien in den letzten 12 Monaten Opfer einer Diskriminierung geworden. Die gewichteten Anteile beziehen sich also lediglich auf Personen, die eine Diskriminierung erlebt haben. Die Interpretation der Ergebnisse lautet z. B.: Im Jahr 2023 wurden 15,7 Prozent der diskriminierten Zürcher*innen im Rahmen der Wohnungssuche diskriminiert.
Bei den Auswertungen zu den unternommenen Schritten werden nur Personen berücksichtigt, welche bei der Befragung die gravierendste Diskriminierungssituation angegeben haben. Die gewichteten Anteile beziehen sich also lediglich auf Personen, die eine Diskriminierung erlebt haben. Die Interpretation der Ergebnisse lautet z. B.: Im Jahr 2023 gaben 19,9 Prozent der von einer oder mehreren Diskriminierungserfahrungen Betroffenen an, dass sie nach dem für sie gravierendsten Ereignis Schritte unternommen haben. 80,1 Prozent der Betroffenen haben im Anschluss an das Erlebte nichts unternommen.
Bei den Auswertungen zur Art der Reaktion auf eine Diskriminierungserfahrung werden nur Personen berücksichtigt, welche bei der Befragung die gravierendste Diskriminierungssituation angegeben haben. Die gewichteten Anteile beziehen sich also auf Personen, die eine Diskriminierung erlebt haben. Die Interpretation der Ergebnisse lautet z. B.: Im Jahr 2023 haben 4,1 Prozent der von einer Diskriminierungserfahrung betroffenen Zürcher*innen den Diskriminierungsvorfall bei einer offiziellen Stelle gemeldet.
Bei den Auswertungen zur Unklarheit hinsichtlich der Meldestelle werden nur Personen berücksichtigt, welche bei der Befragung die gravierendste Diskriminierungssituation angegeben haben, jedoch im Nachhinein keine Schritte unternommen haben. Die Interpretation der Ergebnisse lautet z. B.: Im Jahr 2023 blieben 59,5 Prozent derjenigen, die im Anschluss an die für sie gravierendste Diskriminierungserfahrung nichts unternommen haben, passiv, da für sie nicht klar war, wohin sie sich hätten wenden können. 40,5 Prozent hingegen blieben passiv, obwohl für sie klar war, an wen resp. welche Meldestelle sie sich hätten wenden können.
In den Standardauswertungen werden alle Fragen der Bevölkerungsbefragung nach elf soziodemografischen Variablen ausgewertet. Der Fokus dieser Auswertungen liegt auf den Veränderungen im Zeitvergleich.