Für die Bevölkerungszahlen bestehen verschiedene Definitionen: Die von der Stadt Zürich publizierten Bevölkerungsdaten beziehen sich grundsätzlich auf die wirtschaftliche Wohnbevölkerung. Das statistische Amt des Kantons Zürich verwendet die zivilrechtliche (ab 2010 ohne Wochenaufenthalter*innen und Kurzaufenthalter*innen mit einer Aufenthaltsdauer kleiner als 12 Monate), das Bundesamt für Statistik die ständige Wohnbevölkerung.
Die wirtschaftliche Wohnbevölkerung umfasst alle Personen, die in der Stadt Zürich gemeldet sind, in der Stadt wohnen und die städtische Infrastruktur beanspruchen. Die Wohnbevölkerung umfasst auch Wochenaufenthalter*innen, Flüchtlinge mit vorläufiger Aufnahme sowie kurzfristige Aufenthalter*innen.
Der zivilrechtliche Wohnsitz einer Person ist diejenige Gemeinde, in der sie ihren Heimatschein (Schweizer*in) oder ihre Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung (Ausländer*in) hinterlegt hat. Eine Person ist in der Regel an ihrem zivilrechtlichen Wohnsitz steuerpflichtig. Nicht zur zivilrechtlichen Bevölkerung gehören zum Beispiel Wochenaufenthalter*innen oder Kurzaufenthalter*innen.
Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Stadt Zürich sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens 12 Monate (Ausweis B, C, L, F oder N) sowie Personen mit einem EDA-Ausweis (internationale Funktionär*innen, Diplomat*innen sowie deren Familienangehörige).
Die Daten zur ständigen Wohnbevölkerung stammen vom Bundesamt für Statistik. Die Zahl für das aktuellste Jahr der Zeitreihe ist provisorisch.