Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Festsetzung und Auszahlung der Zusatzleistungen zur AHV/IV
- Beratung von AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern
- Auszahlung des öffentlichen Pflegebeitrags an stationäre Leistungserbringende
- Festsetzung und Auszahlung von Überbrückungsleistungen
- Auszahlung von Energiekostenzulagen
- Auszahlung des kommunalen Solidaritätsbeitrages
- Auszahlung von Beiträgen an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege
- Auszahlung von Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüssen
Heike Isselhorst, Leiterin Kommunikation
Telefon +41 44 412 61 55