Die städtischen Angebote und Leistungen richten sich an alle Bewohner*innen der Stadt Zürich. Sie sollen darum für alle gleichermassen zugänglich sein. Dieses Ziel verfolgt der Stadtrat auch mit seiner Politik zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Mit dem Massnahmenplan für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen setzt der Stadtrat konkrete Ziele.
«Zürich muss für alle barrierefreier werden. Der zweite Massnahmenplan ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.»
Corine Mauch, Stadtpräsidentin
Der Massnahmenplan für die Jahre 2024 bis 2027 umfasst 48 Massnahmen in vier Handlungsfeldern:
Damit möglichst alle Bewohner*innen der Stadt Zürich ihre Rechte ausüben und ihre Pflichten erfüllen können, sind sie auf zugängliche Informationen angewiesen. Dies gilt im Grundsatz für alle Informations- und Kommunikationskanäle der Verwaltung, ob digital oder analog. Die digitale Barrierefreiheit ist zwar in der Stadtverwaltung als Standard verankert, bei der Umsetzung bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen.
Wie der Zugang zu Information, ist auch derjenige zu Gebäuden und dem öffentlichen Raum eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hindernisfreies Bauen ist in der Stadt Zürich fest in den Grundlagen und Prozessen verankert. Die gesetzlichen Vorgaben und die Standards sind bekannt. Dennoch gibt es – auch bei Neubauten – immer wieder Beispiele mangelhafter Umsetzung. Die Stadt will in den kommenden Jahren deshalb ein Augenmerk auf die Qualität bei der Umsetzung von hindernisfreiem Bauen legen. Neben Projekten im Hoch- und Tiefbau sollen auch die Grünanlagen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum zugänglicher für alle werden.
Städtische Angebote und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderungen noch mehr geöffnet und der Zugang für alle gewährleistet werden. Dies umfasst die Wohnungsvermietung, Freizeit- und Bildungsangebote sowie den öffentlichen Verkehr (VBZ).
Laut Bundesamt für Statistik (BfS) beteiligen sich gut zwei Drittel aller Menschen mit Behinderungen in der Schweiz am Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderungen sind dennoch stärker armutsgefährdet als die übrige Bevölkerung. Viele Arbeitnehmende mit Behinderungen können aufgrund von Hindernissen nicht gemäss ihren Kompetenzen arbeiten.
Hindernisse gibt es beim Zugang zum Arbeitsplatz, zum Beispiel auf dem Arbeitsweg oder in den Räumlichkeiten, in denen sich der Arbeitsplatz befindet. Weitere Barrieren können am Arbeitsplatz selbst – zum Beispiel am Computer – die Arbeit erschweren. Neben den physischen Barrieren treffen Menschen mit Behinderungen bei der Stellensuche auch auf Verunsicherung, Vorurteile oder gar Ablehnung und Diskriminierung seitens potenzieller Arbeitgeber*innen.
Die Stadt Zürich will ihre Anstrengungen zur Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen weiter verstärken. Der Zugang zur Berufsbildung bei der Stadtverwaltung für Jugendliche mit Behinderungen wird ebenfalls weiter gefördert.
Seit November 2017 unterstützen die «Beauftragten der Stadtpräsidentin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» die Stadtverwaltung, damit die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Zürich weitere Fortschritte macht. Sie koordinieren Aktivitäten, stehen beratend zur Seite und können bei Bedarf einzelne Massnahmen im Sinn einer Anstossfinanzierung unterstützen. Die Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind auch für die Bevölkerung Kontakt- und Anlaufstelle und vermitteln bei allen Anliegen im Zusammenhang mit einer Behinderung.