Die pragmatische Zürcher Drogenpolitik orientiert sich sowohl an den Bedürfnissen der Allgemeinheit als auch an den Menschen, die Suchtmittel konsumieren. Die Vier-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression/Regulierung) ist erfolgreich und breit abgestützt.
Die Stadt Zürich verfolgt in der Drogen- und Suchtpolitik einen pragmatischen und integrativen Ansatz mit folgenden Prinzipien:
Eine suchtfreie Gesellschaft ist nicht realistisch. Im Fokus der städtischen Drogen- und Suchtpolitik steht deshalb eine Minimierung der negativen Auswirkungen von Drogen und Sucht auf die Gesellschaft und die Stabilisierung und Verbesserung der sozialen und gesundheitlichen Situation der von Sucht betroffenen Menschen.
Die Stadt Zürich bekämpft die Bedrohungen der öffentlichen Ordnung durch Drogenhandel und die damit verbundene Kriminalität. Organisierter Drogenhandel und kriminelle Aktivitäten werden konsequent verfolgt.
Die Politik fördert die soziale Integration der drogenabhängigen Menschen, unabhängig davon, ob sie abstinent leben wollen oder nicht. Es gibt ein breites Hilfsangebot, von niederschwelligen Beratungen bis zu abstinenzorientierten Behandlungen. Die Integration gelingt umso besser, je aktiver die Betroffenen an der Verbesserung ihrer Situation arbeiten.
Die Prävention zielt darauf ab, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Sucht- und Genussmitteln zu fördern. Ziel ist, Risikokonsum und Suchtentwicklungen zu verhindern, und nicht unbedingt ein völliger Verzicht. Gefährdete Personen und Gruppen werden frühzeitig erkannt und gezielt unterstützt.
Die Stadt Zürich agiert im Spannungsfeld der nationalen und kantonalen Politik und setzt sich für städtische Bedürfnisse ein. Sie unterstützt gesetzliche Liberalisierungen, die einen angemessenen Umgang mit Drogen- und Suchtproblemen in der Stadt ermöglichen.
Das Zusammenspiel der vier Säulen soll dazu beitragen, die öffentliche Gesundheit zu verbessern, die Kriminalität zu reduzieren und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt Zürich zu stärken.
Ziel ist es, den problematischen Substanzkonsum durch Aufklärung und Sensibilisierung zu thematisieren, um eine Abhängigkeit zu verhindern.
Darunter werden Massnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung, Prävention sowie Früherkennung und Frühintervention verstanden.

Das Spektrum reicht von ambulanten Angeboten zur (sucht)medizinischen und psychiatrischen Versorgung und zur psychosozialen Beratung bis hin zu stationären Behandlungen in klinischen und sozialtherapeutischen Settings. Eine besondere Rolle spielen dabei Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen, Opioidagonistentherapien und Angebote der Integration, Nachsorge und Selbsthilfe.

Hierbei handelt es sich um Massnahmen, die darauf abzielen, negative Folgen des Drogenkonsums für konsumierenden Menschen und die Gesellschaft zu reduzieren. Dazu gehören Drogenkonsumräume (Kontakt und Anlaufstellen K&A), niederschwellige Beratungsangebote vor Ort, Angebote zur gesundheitlichen Versorgung von Drogenabhängigen, aber auch Drug Checkings und die aufsuchende Sozialarbeit. Für Menschen mit Suchterkrankung gibt es ein differenziertes Wohnangebot sowie Rückzugsorte und Treffpunkte. Dazu kommen Möglichkeiten zur stundenweisen Beschäftigung, Verpflegung, Dusch- und Waschmöglichkeiten oder Kleiderbörsen.

Drogenhandel und Konsum von illegalen Substanzen werden strafrechtlich verfolgt. Polizei und Justiz arbeiten daran, den Drogenmarkt zu kontrollieren und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden. Im Vordergrund steht heute nicht mehr die Verfolgung von Drogenkonsumierenden, sondern die Bekämpfung von Verbrechen im Zusammenhang mit Herstellung, Transport und Verkauf von Drogen.

Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) regelt mit den entsprechenden Verordnungen den Umgang mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und die Aufgabenteilung der zuständigen nationalen und kantonalen Behörden.
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