Sie erhalten Ihre Stimm- und Wahlunterlagen im Normalfall in der 4. Woche vor dem Urnengang. Bei fehlenden oder beschädigten Unterlagen können Sie Ersatz beziehen. Sie können brieflich oder persönlich an der Urne in Ihrem Wahlkreis sowie im Stadthaus abstimmen oder sich vertreten lassen.
Auslandschweizer*innen aus dem Kanton Zürich beachten bitte die Ausführungen im Teil Auslandschweizer*innen.

Unterlagen
Die Unterlagen werden an alle stimm- und wahlberechtigten Personen verschickt. Es ist nicht möglich, diese abzubestellen. Einzige Ausnahme sind Personen, die aufgrund einer Anordnung der KESB dauerhaft urteilsunfähig sind.
Unterlagen nicht, beschädigt oder unvollständig erhalten
- Sollten Sie die Stimmunterlagen nicht oder nicht vollständig erhalten oder verloren haben, melden Sie sich bitte beim Personenmeldeamt Zürich Süd, Telefon +41 44 412 15 15
- Sie erhalten ein Duplikat. Dieses können Sie entweder im Stadthaus abholen oder sich zustellen lassen.
Beschädigtes Antwortkuvert
- Falls Ihr Antwortkuvert stark beschädigt ist, können Sie beim Personenmeldeamt ein Ersatzkuvert beziehen oder anfordern.
- Oder Sie verwenden ein neutrales Kuvert, müssen dieses jedoch ausreichend frankieren. Bitte beschriften Sie das Kuvert mit der Adresse der Stimmregisterzentrale (siehe Stimmrechtsausweis) und Ihrem Stadtkreis (Zahl oberhalb Ihrer Adresse auf dem Stimmrechtsausweis).
Abstimmungsinformationen in anderen Sprachen
- Städtische und kantonale Abstimmungsinformationen gibt es nur in Deutsch.
- Informationen zu eidgenössischen Vorlagen in Italienisch oder Französisch können beim Personenmeldeamt Zürich Süd, Telefon +41 44 412 15 15 bezogen werden.
Tipp: Die Abstimmungsinformationen werden auf den amtlichen Websites von Bund, Kanton und der Stadt zur Verfügung gestellt, sodass Sie ein automatisches Übersetzungsprogramm nutzen können.
Mo-Fr
08.00–16.30 UhrSa
geschlossenSo
geschlossenAbstimmungsinformationen für Personen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
Für Personen einer Seh- oder Lesebehinderung werden die Abstimmungsinformationen zu Vorlagen der Stadt Zürich, des Kantons Zürich und des Bundes jeweils als DAISY-Hörzeitschrift angeboten.
Abonnieren Sie diese direkt bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS).
Abstimmen: brieflich oder persönlich an der Urne
Brieflich abstimmen per Post
Garantiert ist Ihre briefliche Stimmabgabe, wenn Sie spätestens am Dienstag vor dem Urnengang die Unterlagen der Post übergeben. Achten Sie darauf, dass der Postbriefkasten an diesem Tag noch geleert wird.
Briefkasten Stadthaus
Bis spätestens Sonntagmorgen (7 Uhr) vor dem Urnengang können Sie Ihr Antwortkuvert auch in den Briefkasten des Stadthauses beim Haupteingang (Stadthausquai 17) werfen.
Gültige Stimmabgabe
Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, beachten Sie Folgendes:
- Stimm- oder Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert legen.
- Stimmzettelkuvert verschliessen (nur ein Stimmzettelkuvert pro stimmberechtigte Person), um das Stimmgeheimnis zu wahren.
- Stimmzettelkuvert und unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert legen.
Persönlich an der Urne abstimmen
Stimmlokal Stadthaus
Die persönliche Stimmabgabe an der Urne im Stadthaus steht allen Stimmberechtigten aus allen Wahlkreisen offen.
- Vor dem Abstimmungs-/Wahlwochenende am Freitag von 8 bis 16.30 Uhr
- Am Abstimmungs-/Wahlwochenende am Samstag von 7 bis 17 Uhr und Sonntag von 7 bis 12 Uhr
Stimmlokale in den Wahlkreisen
Am Abstimmungssonntag von 10 bis 12 Uhr können Sie Ihre Stimme persönlich in einem Stimmlokal Ihres Wahlkreises abgeben. Die Adressen der Stimmlokale finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis oder online über den Stimmlokal-Finder.
Wählen Sie bitte Ihre Wohnadresse aus:
E-Voting
E-Voting steht aktuell im Kanton Zürich nicht zur Verfügung.
Stellvertretende Stimmabgabe
Sie können sich durch eine Person an der Urne vertreten lassen oder andere Personen vertreten:
- Die Stellvertretung muss in der Stadt Zürich stimm- und wahlberechtigt sein und an der Urne immer auch den eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.
- Die Stellvertretung muss im selben Wahlkreises stimmberechtigt sein, wenn die Stimmabgabe im eigenen Wahlkreis erfolgt.
- Im Stadthaus dürfen sich Stimmberechtigte aus einem anderen Wahlkreis vertreten lassen.
- Man darf maximal zwei andere Personen bei der Stimmabgabe vertreten, das heisst maximal drei Stimmcouverts abgeben.
Schreibunfähige Stimmberechtigte
Nicht schreibkundige oder nicht schreibfähige Personen können eine andere stimmberechtigte Person beauftragen, die Stimm- oder Wahlzettel für sie auszufüllen. Die stellvertretende Person muss im Sinn der*s vertretenen Stimmbürger*in handeln.
Auf dem Stimmrechtsausweis ist das Vertretungsverhältnis offenzulegen: Namen der vertretenden Person angeben sowie einen Zusatz wie «in Vertretung» oder «im Auftrag» anbringen.
Auslandschweizer*innen
Schweizer*innen mit Wohnsitz im Ausland sind in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt. Sie können brieflich oder persönlich an der Urne abstimmen.
- Sie müssen sich bei der Schweizer Vertretung im Ausland anmelden.
- Ansprechstelle für An- und Abmeldungen sowie Adressmutationen im Ausland ist ebenfalls die Schweizerische Vertretung, bei der Sie angemeldet sind oder der Online-Schalter des EDA.
- Die Stimm- und Wahlunterlagen werden in der 6. Woche vor dem Urnengang an Ihre ausländische Adresse verschickt. Die Versanddauer kann nicht beeinflusst werden. Sie müssen das Rückantwort-Kuvert ausreichend frankieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim Kanton Zürich
Temporärer Auslandaufenthalt
Wenn Sie vorübergehend mit einer festen Adresse im Ausland sind, können Sie frühestens 5 Wochen vor einem Urnengang die Zustellung Ihrer Abstimmungs- und Wahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür ans Personenmeldeamt Zürich Süd (Telefon +41 44 412 15 15 oder Schalter im Stadthaus, Stadthausquai 17).