Die Unterschriftenliste von Volksinitiativen muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Bei der Vorprüfung wird untersucht, ob diese Vorgaben eingehalten wurden. Erst danach kann das Initiativkomitee Unterschriften sammeln. Eine Wegleitung hilft, die Unterschriftenliste korrekt zu erstellen. Mit der Publikation im Amtsblatt startet im Anschluss die Sammelfrist von 6 Monaten. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative erfolgt erst, wenn die Initiative mit der nötigen Anzahl Unterschriften zustande gekommen ist.
- Das Initiativekomitee reicht die Unterschriftenliste mit einem schriftlichen Antrag zur amtlichen Vorprüfung beim Rechtskonsulenten ein.
- Der Rechtskonsulent überprüft die Unterschriftenliste für den Stadtrat und stellt fest, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Sind die Vorschriften erfüllt, folgt ein Feststellungsbeschluss des Stadtrats.
- Entspricht die Unterschriftenliste nicht den einschlägigen Vorschriften, beantragt der Rechtskonsulent dem Stadtrat die erforderlichen Änderungen.
Die Vorprüfung erfolgt innerhalb eines Monats nach dem Antrag.
Bei diesem Verfahren wird die Initiative inhaltlich nicht überprüft. Dies erfolgt erst, wenn genug Unterschriften gesammelt wurden.
In der Praxis der amtlichen Vorprüfung arbeitet die Verwaltung informell und kooperativ. Wenn der Rechtskonsulent bei der Vorprüfung Mängel findet, informiert er das Initiativkomitee darüber und gibt ihm die Möglichkeit, die Mängel zu korrigieren. Zudem kann der Rechtskonsulent auf offensichtliche Probleme hinweisen, aber diese Hinweise sind für das Komitee nicht verbindlich. Komitees können also nicht davon ausgehen, dass ihre Initiative gültig ist, nur weil sie keinen Hinweis erhalten haben.
Ist die Volksinitiative korrekt, werden Titel, Text und die Namen der Mitglieder des Initiativkomitees im städtischen Amtsblatt veröffentlicht. Das Datum der Publikation wird in Absprache mit dem Initiativkomitee festgelegt, da mit dem Tag der Publikation die sechsmonatige Sammelfrist beginnt.