Abstimmungen für städtische Vorlagen finden grundsätzlich zu den gleichen Terminen statt wie eidgenössische Abstimmungen. Erneuerungswahlen für Stadt- und Gemeinderat finden alle 4 Jahre statt.
Die Termine, welche der Bundesrat für eidgenössische Volksabstimmungen festlegt, gelten grundsätzlich auch für allfällige städtische Abstimmungen. Die Daten werden auf der Seite der Bundeskanzlei publiziert.
Hinweise zur Tabelle
Diese Übersicht beinhaltet die verbindlich angesetzten oder absehbaren Geschäfte,
- die Gegenstand einer zuhanden der Volksabstimmung verabschiedeten Volksinitiative sind – allenfalls begleitet von einem Gegenvorschlag. Die Aufschaltung erfolgt ab dem Zeitpunkt des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses.
- die dem obligatorischen Referendum unterstehen. Die Aufschaltung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung des Stadtrats an den Gemeinderat.
- gegen die das fakultative Referendum zustande gekommen ist. Die Aufschaltung erfolgt ab dem Zeitpunkt des entsprechenden Feststellungsbeschlusses des Stadtrats oder der Geschäftsleitung des Gemeinderats.
Alle 4 Jahre wählen die Wahlberechtigten der Stadt Zürich den Stadtrat (Exekutive), den Gemeinderat (Legislative) und die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten.
Die nächsten Wahlen finden im Jahr 2026 statt.
Für die Bewerbung von Wahlen und bestimmten Abstimmungen stellt die Stadt für einen bestimmten Zeitraum bis auf Weiteres kostenlos eine gewisse Anzahl Plakatstellen im öffentlichen Grund zur Verfügung. Hier finden Sie das Merkblatt sowie den Verteilplan.