Ein wichtiger Teil der Schweizer Demokratie ist es, dass die Bevölkerung über wichtige politische Anliegen mitentscheiden kann. Es gibt deshalb verschiedene politische Rechte und Instrumente. Während die Initiative und das Referendum nur von Personen mit Schweizer Pass eingereicht werden können, steht die Petition allen offen. Die Stadt Zürich setzt sich dafür ein, dass alle in der Stadt Zürich lebenden Personen mitreden können.
Sie sind in der Stadt Zürich stimm- und wahlberechtigt, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- das Schweizer Bürgerrecht besitzen
- und Ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben.
Wenn Sie stimm- und wahlberechtigt sind, dürfen Sie abstimmen und wählen, Initiativen und Referenden einreichen und unterschreiben sowie für ein politisches Amt kandidieren.
Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die dauernd urteilsunfähig sind, unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgeberechtigte Person vertreten werden
Mit einer Initiative können die Stimmberechtigten verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats angepasst, aufgehoben oder neu erlassen wird. Darüber wird dann eine Volksabstimmung durchgeführt.
Eine Volksinitiative muss innerhalb von sechs Monaten schriftlich eingereicht und von mindestens 3000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Eine Volksinitiative kann entweder allgemein formuliert sein und lediglich ein Ziel und einen Zweck beinhalten oder in der Form eines bereits ausgearbeiteten Beschlusses eingereicht werden.
Neben dem Volk kann auch eine Einzelperson eine Initiative einreichen. Dieser müssen mindestens 42 Mitglieder des Gemeinderats zustimmen.
Alle in der Stadt Zürich stimm- und wahlberechtigten Personen können eine Initiative einreichen und unterzeichnen. Das Begehren und die gesammelten Unterschriften der Volksinitiative nimmt die Stadtkanzlei entgegen, die Einzelinitiative das Büro des Gemeinderats.
Die Stimmberechtigten können gegen einen Beschluss des Gemeinderats das Referendum ergreifen und somit eine Volksabstimmung darüber verlangen.
Ein Referendum muss innerhalb von 60 Tagen ab Publikation des Beschlusses im Städtischen Amtsblatt schriftlich eingereicht und von mindestens 2000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Alle in der Stadt Zürich stimm- und wahlberechtigten Personen können ein Referendum einreichen und unterzeichnen. Das Begehren und die gesammelten Unterschriften des Referendums nimmt die Stadtkanzlei entgegen.
Eine Petition ist eine schriftliche Bitte, Anregung, Beschwerde oder ein Gesuch an eine Behörde. Die Behörde muss diese entgegennehmen und innert sechs Monaten eine Rückmeldung machen. Sie ist allerdings nicht dazu verpflichtet, darüber hinaus aktiv zu werden.
Eine Petition muss keine Vorgaben bzgl. Inhalt oder Form einhalten und kann von einer beliebigen Anzahl Personen unterzeichnet sein.
Jede urteilsfähige Person – auch ohne Stimm- und Wahlrecht in der Stadt Zürich – kann eine Petition einreichen. Die Petition kann direkt bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.