Der Stadtrat delegiert eine Vielzahl von Entscheidungen an untere Instanzen in der Verwaltung (Departement, Dienstabteilungen, Fachstellen usw.). Anordnungen, Verfügungen oder Erlasse einer solchen unteren Instanz können beim Stadtrat mit einem Neubeurteilungsbegehren angefochten werden.
Beispiel: Wenn das Sicherheitsdepartement an einer Strasse blaue Parkplätze aufheben will, können Anwohner*innen innert 30 Tagen eine Neubeurteilung durch den Stadtrat verlangen. In solchen Fällen führt der Stadtrat eine Neubeurteilung durch und überprüft die Entscheidung der unteren Instanz.
Ein Neubeurteilungsbegehren an den Stadtrat ist nicht möglich, wenn ein kantonales Gesetz in einem bestimmten Bereich einen speziellen Rechtsmittelweg vorsieht.
Beispiel: Im Baubewilligungsverfahren ist gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz das Baurekursgericht zuständig.
- Das Department, das den ursprünglichen Entscheid getroffen hat, überprüft seinen ursprünglichen Entscheid und erstellt eine Vernehmlassung mit dem Ergebnis der Überprüfung.
- Die Vernehmlassung und sämtliche Unterlagen gehen an den Rechtskonsulenten des Stadtrats. Der Rechtskonsulent begutachtet den Entscheid unabhängig aus rechtlicher Sicht und erstellt einen Mitbericht.
- Das gesamte Dossier wird an ein nicht-betroffenes Departement überwiesen, das das Geschäft nochmals beurteilt und dem Stadtrat einen Antrag stellt.
- Der Stadtrat fällt einen Entscheid. Der Stadtratsbeschluss wird den Begehrensstellenden zugestellt. Der Beschluss kann bei der nächsthöheren Instanz (z.B. beim Bezirksrat) mit Rekurs angefochten werden.