Das Ziel von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist es, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Leistungsfähigkeit der Betriebe der Stadtverwaltung zu steigern. Mit präventiven Massnahmen, guter Arbeitsorganisation sowie klar definierten Arbeitsprozessen sowie fundierter Gefahrenermittlung umrahmt von einem Leitbild ist dies zu erreichen.
Die Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) der Dienstabteilung Umwelt- und Gesundheitsschutz unterstützt und berät die Dienststellen und Betriebe in ihren Bestrebungen, ASGS umzusetzen und betreut und entwickelt die Betriebsgruppenlösung (BGL) der Stadt Zürich weiter.
Die Stadt Zürich bekennt sich zur Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung, die Arbeitsplätze stehen allen Personen offen. Ein besonderes Anliegen ist die Berufsbildung: Junge Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten finden in der Stadt Zürich eine Lehrstelle.
Fühlen Sie sich in Ihrer physischen, psychischen oder sexuellen Integrität gefährdet oder verletzt, oder haben Sie Hinweise auf eine mögliche Eskalation zu einer schweren Gewalttat, dann wenden Sie sich an die Fachgruppe Bedrohungsmanagement der Stadtpolizei. Sie nimmt eine systematische Gefährdungseinschätzung vor, wirkt deeskalierend und verringert das Risiko einer schweren Gewalttat.
Oder Sie können sich an die Ansprechperson für das Bedrohungsmanagement Ihrer Dienstabteilung oder Ihres Departements wenden. Sie ist das Bindeglied zwischen betroffenen Mitarbeitenden und der Fachstelle Bedrohungsmanagement und berät Sie zum weiteren Vorgehen in solchen Situationen.
Die Stadt Zürich betreibt eine gleichstellungsfördernde Personalpolitik. Mit verschiedenen Massnahmen wird diese in die Praxis umgesetzt, zum Beispiel mit der Förderung paritätischer Vertretung von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Funktionsstufen, dem Angebot spezifischer Fort- und Weiterbildungsprogramme oder der Schaffung von qualifizierten Teilzeitstellen.
Als erste staatliche Institution erhielt die Stadt Zürich das Swiss LGBTI-Label, das Arbeitgebende für einen wertschätzenden und offenen Umgang mit homo- und bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen auszeichnet.
Die Fachstelle für Gleichstellung ist Ansprechpartnerin bei Ihren Fragen zur Gleichstellung im Arbeitsverhältnis. Sie steht allen Mitarbeitenden offen.

Das Laufbahnzentrum bietet Entscheidungshilfen, wenn es um die Gestaltung der persönlichen Laufbahn geht – sei dies der Entscheid für eine Lehre, eine Weiterbildung, einen Stellenwechsel oder eine berufliche Neuorientierung. In persönlichen Beratungen, Seminaren und Veranstaltungen können Sie von unseren Kompetenzen und Erfahrungen profitieren.
Als Mitarbeitende erhalten Sie die gleichen Konditionen wie die Steuerzahlenden in der Stadt Zürich.
Die Stadt Zürich bekennt sich zu Offenheit und Transparenz. Für die Meldung eines Verdachts von Missständen und strafbaren Handlungen stehen Anlaufstellen zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Zürich sorgt mit engagierten Mitarbeitenden Tag für Tag dafür, dass die Stadt Zürich lebenswert ist und leistet gute und kompetente Arbeit. Doch auch in einem engagierten und professionellen Umfeld können in Einzelfällen Unregelmässigkeiten auftreten.
Alle Mitarbeitenden haben das Recht auf uneingeschränkte Achtung ihrer persönlichen Würde und Integrität. Mobbing am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. Wenden Sie sich bei entsprechenden Vorfällen an Ihre Vorgesetzten, die Personalverantwortlichen Ihrer Dienstabteilung, an die Ombudsstelle oder auch an die Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, wenn das Mobbing aufgrund des Geschlechts erfolgt oder weil die betroffene Person Gleichstellung verlangt hat.
Wenn Sie mit der Zuordnung Ihrer Stelle zu einer Funktionskette oder -stufe nicht einverstanden sind oder Sie die Anrechnung Ihrer nutzbaren Erfahrung (nE) überprüfen lassen möchten, können Sie sich an die Paritätische Schlichtungsstelle wenden. Das kann insbesondere der Fall sein bei einer Neuanstellung oder einem Funktionsstufenwechsel. Grundsätzlich können Sie aber jederzeit eine Überprüfung der Stellenzuordnung und nutzbaren Erfahrung verlangen. Nicht zuständig ist die Schlichtungsstelle für Meinungsverschiedenheiten zum Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch (ZBG). Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz verletzen die Persönlichkeit und Würde der betroffenen Person. Sind Sie etwa von unerwünschten Annäherungen, Gesten oder Äusserungen betroffen, die Sie als unangemessen empfinden, wenden Sie sich an die Vertrauensperson für Fälle sexueller Belästigung, die für Ihre Dienstabteilung oder Ihr Departement bestimmt wurde. Ebenfalls sind Ihre Vorgesetzten, die Dienstchef*innen, die Personalverantwortlichen, die Fachstelle für Gleichstellung, die Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz für Sie zuständig.
Als Mitarbeitende können Sie sich kostenlos und vertraulich beraten lassen, wenn Sie sich innerhalb der Stadt Zürich beruflich neu orientieren möchten oder müssen. Die Fachberatung Stellensuche gibt Ihnen einen Überblick über die städtischen Abteilungen sowie die Möglichkeiten für einen Stellenwechsel. Ebenfalls erhalten Sie Unterstützung und konkrete Tipps für die Stellensuche oder wie Sie eine Bewerbung optimal angehen.