Auf Basis der Rückmeldungen der Mitwirkungsaktionen vom November 2024 wurden erste Varianten für die Quartierblöcke entwickelt. Diese werden an den öffentlichen Forumsveranstaltungen im Januar 2025 vorgestellt und diskutiert.
Die ersten zwei Pilotgebiete befinden sich im Gebiet Aussersihl rund um die Anwandstrasse und in Unterstrass rund um die Milchbuck-/Langmauerstrasse. Die Bewohnenden und das lokale Gewerbe werden bei der Konzeptentwicklung für das konkrete Gebiet der Quartierblöcke eng einbezogen. Im November 2024 haben die ersten von drei öffentlichen Mitwirkungsveranstaltungen in diesen beiden Pilotgebieten stattgefunden. Im Januar und März 2025 finden weitere Veranstaltungen statt. Informationen dazu gibt es auf der städtischen Mitwirkungsplattform.
Im Herbst 2025 folgen mit Riesbach, rund um die Dufour-/Hornbachstrasse, und Seebach, rund um die Grünhalde-/Bühlwiesenstrasse, zwei weitere Pilotgebiete.
Ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl der Pilotgebiete war, dass ein nachweisliches Interesse im Quartier vorhanden ist. Mit den Erfahrungen aus den vier Pilotprojekten wird das Konzept «Quartierblöcke» weiterentwickelt und gemäss den Vorgaben der Richtplanung in weiteren Stadtgebieten ausgerollt.
«Quartierblöcke» umfassen mehrere Quartierstrassen und Häuserreihen. Mit geeigneten verkehrlichen Massnahmen, wie beispielsweise Einbahnen oder Sackgassen, wird der Durchgangsverkehr unterbunden. Die Zu- und Wegfahrt von Anwohnenden, Beschäftigten, dem Lieferverkehr, Notfalldiensten sowie Ver- und Entsorgung sind jederzeit gewährleistet. Um den Strassenraum in relativ kurzer Zeit aufzuwerten, stehen für die Pilotphase flexible Elemente wie beispielsweise Bänke, Pflanztröge und Veloabstellbügel zur Verfügung.
Im Frühsommer 2024 fanden zwei Echogruppenveranstaltungen mit Vertretenden von Interessengruppen, der Bevölkerung und des Gewerbes statt. Mit ihnen hat das Tiefbauamt das Vorgehen und die Wahl der Pilotgebiete gespiegelt und Rückmeldungen aufgenommen.
Jeder «Quartierblock» wird mit den Bewohnenden, Gewerbetreibenden und Interessenvertretenden situativ entwickelt. Dazu gehört unter anderem die Absteckung des Quartierblocks, die Erschliessung sowie die Wahl und Gestaltung der Begegnungsorte.
Die umgesetzten Massnahmen werden evaluiert und je nach Ergebnis angepasst. Die flexiblen Elemente spuren vor für spätere Bauprojekte, mit denen dann Bäume gepflanzt, Flächen entsiegelt und dauerhaft mehr Raum fürs Quartierleben geschaffen werden kann.
Ähnliche Konzepte gibt es bereits in anderen Städten Europas wie beispielsweise die «Superblocks» in Barcelona, «Supergrätzl» in Wien, «Piazze Aperte» in Mailand oder «Kiezblocks» in Berlin.
Auch in Zürich wurde der Durchgangsverkehr seit den 80er Jahren an mehreren Standorten unterbunden. Beispiele hierfür sind die Kreuzung Scheuchzerstrasse/ Röslistrasse bei der Schule Riedtli oder der Platz an der Forchstrasse auf der Höhe der Eidmattstrasse.
Der Röntgenplatz, Hallwylplatz, Brupbacherplatz und Bullingerplatz sind durch die Verkehrsberuhigung und Umgestaltung zu beliebten Begegnungsorten geworden.
Hintergrund für die Lancierung von «Quartierblöcken» in Zürich ist ein Postulat (GR Nr. 2022/24) aus dem Gemeinderat, das die Prüfung von möglichen Standorten angeregt hat. Mehrere Gruppen, Vereine und Genossenschaften sind bereits proaktiv mit Vorschlägen an die Stadt gelangt.
Auch der Kommunale Richtplan Verkehr sieht vor, die Stadtquartiere in kleinere «Quartierblöcke» aufzuteilen. Innerhalb dieser Quartierblöcke sei der quartierfremde motorisierte Individualverkehr grundsätzlich verboten.
Durch die vorgegebene Verdichtung gemäss Raumplanungsgesetz wächst der Bedarf an Freiraum und Flächen für Begegnungen im Quartier. Strassenräume müssen verstärkt Platz für Aufenthalt, Naherholung, Hitzeminderung und den Fuss- und Veloverkehr bieten.
Mit der Annahme des Kommunalen Richtplans Verkehr im November 2021 durch die Stadtzürcher Stimmbevölkerung wurde die Stadt beauftragt, die Quartiere in kleinere Quartierblöcke aufzuteilen und den Schleichverkehr (wörtlich: den quartierfremden motorisierten Individualverkehr) aus den Quartieren fernzuhalten.
Mit der Annahme der Gegenvorschläge zur «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» und zur «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» im September 2024 hat das Stimmvolk der Stadtverwaltung den Auftrag erteilt, innerhalb von zehn Jahren die Strassenflächen neu aufzuteilen.
Ein Postulat (GR Nr. 2022/24) aus dem Gemeinderat forderte die Prüfung von möglichen Pilotgebieten für Quartierblöcke.
Mehrere Gruppen, Vereine und Genossenschaften sind proaktiv mit dem Wunsch nach einem Quartierblock und konkreten Vorschlägen an die Stadt gelangt.
Der Begriff «Quartierblock» steht im kommunalen Richtplan Verkehr und wird in der «Strategie Stadtraum und Mobilität 2040» verwendet. Es wurden stadtintern bereits viele alternative Begriffe diskutiert, ohne eine Einigung zu erzielen.
Es wurden insgesamt 67 Gebiete geprüft. Entscheidend bei der Auswahl der Pilotgebiete war der ausdrückliche Wunsch von mehreren Personen aus dem Quartier nach einem Quartierblock. Weitere Kriterien waren:
- Vorhandener Schleichverkehr oder mangelnde Verkehrssicherheit
- Vorhandene «Nutzungsanker» wie z. B. Schulen oder Gastronomie
- Mangel an Grünflächen oder Baumkronenfläche
- Lärm- oder Hitzebelastung oder hoher Versiegelungsgrad
- Hohe Bevölkerungsdichte
- Keine überkommunalen Strassen, Tramlinien oder Rettungsachsen im Perimeter
- Allgemeine Sicherheit und Sicherheitsempfinden
- Differenzierte Sozialraumstrukturen sowie Mischung Arbeits- und Wohnnutzung
Das Postulat GR 2022/24 forderte mindestens zwei Gebiete. Um verschiedene Erfahrungen zu sammeln und auf Wunsch der Echogruppe wurden vier Pilotgebiete ausgewählt. Langfristig sollen gemäss dem kommunalen Richtplan Verkehr und der Strategie «Stadtraum und Mobilität» weitere Quartierblöcke in anderen Quartieren entstehen.
Der kommunale Richtplan hält fest, dass der Strassenverkehr auf dem überkommunalen Netz, also auf den kantonal klassierten Strassen, kanalisiert werden muss. Zudem dürfen keine Rettungsachsen oder Tramlinien innerhalb von Quartierblöcken verlaufen. Deshalb befinden sich die Quartierblöcke innerhalb dieser Achsen. Der genaue Perimeter innerhalb dieser Achsen wird jedoch situativ im Rahmen der Mitwirkungsveranstaltungen definiert.
Die ersten Erfahrungen werden im Rahmen des Pilotprojekts gesammelt, um ein Konzept für weitere Quartiere zu erstellen, wie es der kommunale Richtplan Verkehr und die städtischen Strategien vorsehen. Nach der Evaluation des Pilotprojekts werden weitere Gebiete überprüft und schrittweise Quartierblöcke umgesetzt.
Wünsche und Vorschläge können an quartierbloecke@zuerich.ch geschickt werden. Wir können aber frühestens nach der Evaluation des Pilotprojekts, voraussichtlich ab Ende Jahr 2027, mit weiteren Gebieten starten.
Ja. Am 28. November 2021 hat die Stadtzürcher Stimmbevölkerung den kommunalen Richtplan Verkehr angenommen. Mit dieser Annahme wurde die Stadt beauftragt, die Quartiere in kleinere Quartierblöcke aufzuteilen und den Schleichverkehr (wörtlich: den quartierfremden motorisierten Individualverkehr) aus den Quartieren fernzuhalten.
Mit der Annahme der Gegenvorschläge zur «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» und zur «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» im September 2024 wurde zudem der Auftrag erteilt, die Strassenfläche in den nächsten zehn Jahren neu aufzuteilen.
Der öffentliche Mitwirkungsprozess ist die bestmögliche Art die Meinung des Quartiers zur Ausgestaltung der Quartierblöcke abzuholen. Mit Tafeln vor Ort und Flyern in allen Briefkästen wurden die Anwohnenden und Gewerbetreibenden zur Teilnahme an der ersten Forumsveranstaltung eingeladen. Die Gewerbetreibenden und organisierten Quartier- und Interessensvertretungen wurden ausserdem per Brief oder E-Mail angeschrieben.
Die Bevölkerung liefert Vorschläge, Ideen und Bedenken. Die Stadt wägt diese ab und setzt sie im öffentlichen Interesse um.
Verkehrliche Änderungen brauchen Zeit bis sie wirken. Zu Beginn kann es mehr (Such-)Verkehr im Quartier und auf umliegenden Strassen geben. Nach einer Gewöhnungsphase wählen Autofahrer*innen andere, für den Transitverkehr vorgesehene Routen, andere Verkehrsmittel oder sie verzichten auf Fahrten. Langfristig reduziert sich der Verkehr durch Anpassungen im Mobilitätsverhalten. Gesamtstädtisch betrachtet nimmt also der Autoverkehr ab. Das belegen wissenschaftliche Studien sowie die Erfahrungen aus anderen Städten und Beobachtungen von Baustellensituationen in Zürich.
Ziel der Quartierblöcke ist es, den motorisierten Durchgangsverkehr fernzuhalten. Hingegen bleiben alle Liegenschaften mit dem Auto erschlossen. Die Zu- und Wegfahrt von Bewohnenden, Beschäftigten, Kundschaft, Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Blaulichtorganisationen sowie Ver- und Entsorgung sind immer möglich und gewährleistet.
Parkplätze werden grundsätzlich nur aufgehoben, wenn der Raum für etwas anderes benötigt wird, das dem allgemeinen Interesse dient. Ob dies der Fall ist, wird unter Mitwirkung der lokalen Bevölkerung eruiert.
Die Begegnungsorte – die sogenannten «Quartierherzen» – werden so gewählt, dass sich keine unmittelbaren Konflikte zwischen Velofahrenden und Fussgänger*innen ergeben. Mögliche Massnahmen, um den Verkehr vor Schulhäusern und Begegnungsorten zu verlangsamen sind beispielsweise Rampen oder Sensibilisierungsmassnahmen wie Schilder und Piktogramme, die die Verkehrsteilnehmer*innen darauf aufmerksam machen, besonders rücksichtsvoll zu fahren.
Mit den Quartierblöcken soll der motorisierte Schleichverkehr ferngehalten werden. Der Velo- und Fussverkehr werden gefördert. Die Velovorzugsrouten und die Quartierblöcke weisen also Synergien und gleiche Ziele auf und sie sind demokratisch legitimierte Aufträge an die Stadtverwaltung.
Die Initiative «Sichere Velorouten für Zürich» wurde im September 2020 mit über 70,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Volksinitiative verlangte, dass das Veloroutennetz in der Stadt auf ausgewählten Quartierstrassen durch Veloschnellrouten ergänzt wird. Die Stadt verzichtet explizit auf den Wortteil «schnell». Ziel der Velovorzugsrouten ist ein gutes Miteinander sowie ein sicheres und einfaches Vorwärtskommen.
Tempo-Vorschriften gelten für alle Verkehrsteilnehmenden. Die Mehrheit der Velofahrenden fährt aufmerksam und in angemessenem Tempo. Dennoch gibt es einzelne sehr schnelle und rücksichtslose Velofahrende. Das Verhalten einzelner Personen soll aber das grosse Ganze nicht gefährden. Das Verhalten einigen Verkehrsteilnehmende sollen die Ziele einer nachträglichen Mobilität nicht gefährden.
Ja. E-Bikes tragen zur nachhaltigen Mobilität bei und werden deshalb wie der Fuss- und Veloverkehr gefördert.
Restaurants und Cafés mit Boulevardgastronomie sind wichtig für die Belebung des Quartierblocks. Für die Nutzung des öffentlichen Raums gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Boulevardgastronomie ausserhalb von Quartierblöcken: stadt-zuerich.ch/boulevardgastronomie
Die Stadt Zürich wirkt der Gentrifizierung mit der Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau entgegen. Unattraktive Strassenräume sind das falsche Mittel, um steigenden Mieten entgegenzuwirken. Die Stadt Zürich soll eine attraktive Wohnstadt für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen sein.
Der Kredit für die Planung, Projektierung, Durchführung, Monitoring und Evaluation einschliesslich Material für drei Pilotgebiete und das Konzept für den Programm-Roll-Out beträgt 850'000 CHF. Da bereits heute klar ist, dass vier Pilotgebiete umgesetzt werden, ist mit einer Krediterhöhung zu rechnen.
Im Januar 2025 finden die zweiten Mitwirkungsveranstaltungen in Aussersihl und Unterstrass statt.
Im März 2025 finden die dritten und letzten Mitwirkungsveranstaltungen in den Pilotgebieten Aussersihl und Unterstrass statt.
Im Sommer 2025 werden die neuen Verkehrsanordnungen publiziert.
Falls keine Einsprachen eingehen, können die verkehrlichen Änderungen ab Herbst 2025 umgesetzt werden. Darauf folgt die Stadtraumgestaltung mit flexiblen Elementen. Diese spuren vor für spätere Bauprojekte, in deren Rahmen beispielsweise Bäume gepflanzt und Flächen entsiegelt werden können.