Der Kloster-Fahr-Weg ist ein beliebter Naherholungsort entlang des rechten Limmatufers. Im Abschnitt Lettenviadukt bis Wipkingerbrücke ist der schmale Weg teilweise nur einen Meter breit. Das Tiefbauamt plant daher, ihn ab Ende 2028 zu verbreitern und hindernisfrei zu gestalten.
Die Initiative zur Verbreiterung und ökologischen Aufwertung des Kloster-Fahr-Wegs wurde durch zwei Postulate des Gemeinderats (Nr. 2001/340 und Nr. 2022/143) angestossen. Daraufhin entwickelte das Tiefbauamt der Stadt Zürich in Zusammenarbeit mit kantonalen Fachstellen verschiedene Umsetzungsvarianten. Die Bestvariante lag als Planauflage bis Mitte Februar 2024 nach §13 des Strassengesetzes zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Damit Zufussgehende mehr Platz erhalten, wird der Uferweg zwischen dem Lettenviadukt und der Wipkingerbrücke grösstenteils auf 2,4 Meter verbeitert. Der Weg bleibt dabei weiterhin für Velofahrende gesperrt. Ab Ende 2027 wird dem Veloverkehr eine attraktive Veloroute auf der parallelführenden Wasserwerkstrasse zur Verfügung stehen.
Beim Dammsteg gegenüber dem Swissmill-Areal ist ein kleiner Park mit 13 Bänken vorgesehen. Eine lange Bank auf einer erhöhten Terrassenebene bietet zusätzliche Sitzmöglichkeiten. Über eine 20 Meter breite Ufertreppe haben Zufussgehende direkten Zugang zur Limmat. Ausserdem sind eine Wiese und Staudenpflanzungen im «Pärkli» geplant, um die lokale Biodiversität zu fördern. Im Wasser entsteht durch Kiesbänke, Astbündel und Wurzelstöcke neuer Lebensraum für Fische und Insekten. Bei der Umsetzung des Gesamtprojekts wird mit dem Baumbestand so schonend wie möglich umgegangen. Insgesamt werden sieben Bäume gefällt und neun neue Bäume gepflanzt.
Der Zugang zum Kloster-Fahr-Weg durch das Lettenviadukt führt durch einen Tunnel, der sich um zwei Ecken windet und nur ein Meter breit ist. Dadurch ist die Wegführung nicht einsehbar und ein Kreuzen kaum möglich. Eine Verbreiterung auf 1,8 Meter wird diese Engstelle entschärfen und somit auch Rollstuhlfahrenden und Kinderwagen die Durchfahrt ermöglichen.
Das übergeordnete Leitbild Limmatraum dient als Grundlage für die Planung sowie zur Beurteilung aktueller und zukünftiger Projekte, die den Flussraum tangieren. Darin werden die vielfältigen Nutzungen und Ansprüche berücksichtigt und die wünschenswerte Entwicklung im Limmatraum aufgezeigt. Die geplante Verbreiterung, parkähnliche Gestaltung und ökologische Aufwertung des Kloster-Fahr-Wegs stehen im Einklang mit den übergeordneten Zielen des Leitbilds.