Bauvorhaben können die Interessen der Nachbarschaft betreffen. Dies gilt auch für Änderungen in der Nutzung von Gebäuden. Die Stadt Zürich schreibt Vorhaben, die die Nachbarschaft betreffen, öffentlich aus. Sie publiziert sie mittwochs im Tagblatt. Das kantonale Amtsblatt veröffentlicht sie freitags.
Die Baugesuche sind ab dem Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt online einsehbar. Dies ist für 20 Tage möglich. Sie können die Baugesuche und alle zugehörigen Dokumente nur online auf der kantonalen Plattform eAuflageZH ansehen.
Beim Amt für Baubewilligungen an der Lindenhofstrasse können Sie keine Pläne zu laufenden Verfahren einsehen.
Gleichzeitig mit der Ausschreibung steckt man das Bauvorhaben vor Ort aus. Die Aussteckung zeigt die Grösse und Form eines Neubaus. Bei einem Umbau zeigt die Aussteckung wichtige Teile des Bauprojekts.
Während der Frist von 20 Tagen können Interessierte den Bauentscheid bestellen. Sie erhalten diesen zugestellt, sobald über das Baugesuch entschieden ist.
- Sie können Bauentscheide nur über die Plattform eBaugesucheZH bestellen.
- Sie müssen eine Schweizer Zustelladresse angeben. An diese Adresse wird der Bauentscheid geschickt.
- Nur, wer innerhalb dieser Frist den Bauentscheid bestellt, kann später einen Rekurs einreichen.
(§ 6 Abs. 1 lit. b, 315 und 316 Planungs- und Baugesetz, § 6b Verwaltungsrechtspflegegesetz)
Für die Zustellung des Bauentscheids bezahlen Sie eine Gebühr von 50 Franken. Es gibt nur einen Zustellversuch.
Der elektronische Bescheid gilt als zugestellt, wenn er zum ersten Mal abgerufen wird. Spätestens aber nach sieben Tagen, nachdem er bereitgestellt wurde. Sofern mit einer Zustellung gerechnet werden musste (§ 328d Abs. 2 PBG).