Die Richtlinien und Vorgaben für umweltgerechtes Bauen kommen bei allen städtischen Hochbauvorhaben zur Anwendung – bei Neubauten, Instandsetzungen und Umbauten. Sie werden interdisziplinär erarbeitet und ergänzen die bestehenden Normen und Vorgaben. Basierend auf aktuellem Fachwissen tragen sie zur Umsetzung des städtischen Immobilienstandards «Meilenschritte» bei.