Zürich ist klimaneutral und übernimmt Verantwortung über die Stadtgrenze hinaus.
Umweltstrategie Stadt Zürich
Gemäss Masterplan Energie (STRB 1086/2023) bezweckt die städtische Energiepolitik eine ausreichende, sichere, umwelt- und ressourcenschonende sowie wirtschaftliche Energieversorgung und eine deutliche Reduktion des Primärenergieverbrauchs. Bei der Umsetzung werden drei Grundsätze in folgender Priorität beachtet: 1. Suffizienz, 2. Effizienz, 3. Konsistenz.
Neubauten und Instandsetzungen werden mit den entsprechenden Labels zertifiziert. [1]
Mögliche Abweichung: Minergie-A-ECO. Instandsetzungen erreichen Minergie-ECO Neubau resp. Erneuerung oder sind SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040) kompatibel. Bei den Energieträgern werden Zertifikate (SIA 2040:2017, Ziffer 2.3.1.4) nicht berücksichtigt.
Mögliche Abweichung: Wird mindestens der Grenzwert 2 eingehalten, kann zusätzlich dauerhaft in der Bausubstanz eingespeicherter Kohlenstoff in Abzug gebracht werden. Alternativ ist Richtwert SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040) zulässig.
Dies gilt in der Regel auch für Übergangslösungen, provisorische Bauten und Bauheizungen.
Unabhängig vom Eigenbedarf im Objekt wird auf Dächern und an geeigneten Fassaden möglichst viel Solarstrom produziert. Die Umsetzung erfolgt gemäss den in der städtischen PV-Strategie festgelegten ökonomischen, ökologischen und sozialen Grundsätzen.
- Mobilität: Sobald die Fachstrategie «Stadtraum und Mobilität 2040» verfügbar ist, werden deren Anforderungen übernommen.
- Erfolgskontrolle: Ein zweckmässiges Energiemonitoring wird durch ein Messkonzept sichergestellt. Nach Abschluss von Bauvorhaben mit entsprechendem Energiesparpotential wird in den ersten drei Betriebsjahren eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Dies dient dazu, nebst dem Mass der Zielerreichung verdeckte Mängel zu eruieren, die Betreibenden mit dem Gebäude vertraut zu machen und Erfahrungen für kommende Projekte zu sammeln.
[1] Bei Gebäuden, die diese Anforderung nicht erreichen, werden die konkreten Differenzen vor der Projektierung festgelegt.
[2] Die Anforderung gilt bei Bauvorhaben mit Ersatz der Wärmeerzeugung (Ersatz aller fossilen Anteile bei städtischen Gebäuden bis 2035 gemäss Netto Null, STRB Nr. 381/2021). Verbleibende fossile Anteile in Wärmeverbünden sind vorläufig zulässig (Ersatz der fossilen Anteile in Verbünden bis 2040 gemäss Netto Null, STRB Nr. 381/2021).
Umweltstrategie und Masterplan Energie. Die Meilenschritte definieren den Immobilienstandard zur Umsetzung der städtischen Umweltstrategie und des Masterplans Energie.
Klarer Fokus und grosse Wirkung. Umweltstrategie und Masterplan Energie formulieren ambitionierte Ziele. Der Fokus des Immobilienstandards liegt auf den Aspekten, die zur Erreichung dieser Ziele den wirkungsvollsten Beitrag leisten.
Geltungsbereich. Die Meilenschritte sind Teil der Vorgaben umweltgerechtes und energieeffizientes Bauen und gelten für städtische Hochbauvorhaben sowie für Hochbauvorhaben stadtnaher Institutionen wie Stiftungen und Baurechtsnehmer und Baurechtnehmerinnen. In Baurechten können nur Anforderungen verankert werden, deren Überprüfung sichergestellt werden kann.
Nachhaltigkeit ist Grundprinzip der Immobilienstrategie Stadt Zürich (ISZ) und integraler Bestandteil unserer Baukultur. [1] Ziel der Stadt Zürich ist es, die Interessen von Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaftlichkeit in ihren Bauten zu vereinen. Alle an der Planung und am Bau Beteiligten schaffen gemeinsam einen wertvollen, vielfältigen und gesunden Lebensraum und tragen zur qualitätsvollen Innenentwicklung in der wachsenden Stadt bei. Wir bauen an der Zukunft der Stadt mit und setzen uns für langfristige Entwicklungsmöglichkeiten ein.
Suffizienz und durchdachte architektonische Lösungen mit angemessenem Einsatz von Technik sind Voraussetzung für robuste und langfristige Lösungen mit minimalen Umweltauswirkungen.
Vorbildlich und innovativ. In städtischen Bauten und ihrer Umgebung setzen wir die städtischen Strategien und Fachplanungen mit Hilfe des Immobilienstandards Meilenschritte vorbildlich um. Wir denken voraus und entwickeln mit unseren Partner*innen in gezielten Studien und Pilotprojekten die Innovationen und Grundlagen für die Immobilienstandards von Morgen.
Starke Zusammenarbeit und ein konstruktives Netzwerk. Die herausfordernden energie- und umweltpolitischen Ziele lassen sich nur gemeinsam und über alle Lebenszyklusphasen von Immobilien erreichen. Gemeinsam tragen die Eigentümervertretungen, die Bauherrenvertretung, alle am Bau Beteiligten sowie die Nutzenden die Verantwortung. Wir stärken die Zusammenarbeit und fördern aktiv ein konstruktives Netzwerk.
Anmerkung:
[1] Die ISZ ist aktuell in Vernehmlassung.
Projektspezifische Umsetzung. Die Meilenschritte definieren Ziele, aber erlauben unterschiedliche Wege, um auf die Bedürfnisse auf Portfolio- oder Objektebene eingehen zu können. Auf Basis der aus den Eigentümerstrategien und den Auftragsvereinbarungen abgeleiteten Projektziele werden in der Machbarkeitsstudie spezifische Lösungsansätze und Massnahmen zu Klimaschutz und Stadtklima, zu Biodiversität und Ressourceneffizienz aufgezeigt und damit die Projektdefinition präzisiert. Aus diesen Erkenntnissen werden die spezifischen Zielsetzungen für die folgenden Phasen durch die städtischen Verantwortlichen konkretisiert und gelten verbindlich.
Unterschiedlich konkrete Anforderungen. Der Immobilienstandard bezieht sich direkt auf die vier städtischen Umweltziele und ist entsprechend den unterschiedlich weit fortgeschrittenen Zielstrategien und Zielvorgaben der Umweltstrategie unterschiedlich konkret als Anforderung formuliert. Im Bereich der klimaneutralen Stadt sowie des gesunden städtischen Umfelds beinhaltet der Immobilienstandard klare und eindeutige Anforderungen. Im Bereich der intelligenten Ressourcennutzung und der vernetzten Stadtnatur ist die Umsetzung der Fachplanungen Stadtbäume und Hitzeminderung vorgegeben; die weiteren angestrebten Ziele müssen geprüft werden.
Aktualisierung. Themen, Vorgaben und Bedingungen sind in schnellem Wandel und einige Fachplanungen sind aktuell erst am Entstehen. Die Meilenschritte werden daher alle zwei Jahre geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Für die Weiterentwicklung der Immobilienstandards werden Kennzahlen zu möglichen künftigen Schlüsselindikatoren erhoben. [1]
Berichterstattung. Über die Wirkung der Meilenschritte auf die Hochbauvorhaben aller Eigentümervertretungen erstattet das AHB alle zwei Jahre einen Bericht zu Handen der Umweltdelegation und publiziert diesen. Nicht eingehaltene Anforderungen sind zu begründen. Die Zielerreichung in den Immobilienportfolios ist Sache der Eigentümervertretungen.
Anmerkung:
[1] z.B. Suffizienz, Energiebedarf in den Wintermonaten und ausserhalb der Nutzungszeit, oder Kohlenstoffsenken.