Die Anforderungen an Toiletten für Arbeitnehmende und Gäste sowie an Personalbereiche wie Garderoben, Waschanlagen, Duschen sowie Ess- und Aufenthaltsräume richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen.
In Bauten mit Arbeitsplätzen sind Toilettenanlagen für die Arbeitnehmenden in ausreichender Anzahl zu erstellen. Die Anzahl ist abhängig von der Anzahl zeitgleich anwesenden Arbeitnehmenden.
Personaltoiletten müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen maximal ein Geschoss und nicht mehr als 100 m vom Arbeitsplatz entfernt liegen
- Sie müssen im Inneren des Gebäudes erreichbar sein
- Sie dürfen nicht für Kunden oder Gästen zugänglich sein
- Sie sollen in der Regel nicht über die Personalgarderobe erschlossen werden
Ab 50 Arbeitnehmenden im Gebäude fällt das Gebäude in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), so dass mindestens eine rollstuhlgerechte Personaltoilette nach Norm SIA 500, Hindernisfreie Bauten, zu erstellen ist.
In Bauten mit Publikumsverkehr sind Gästetoiletten in ausreichender Anzahl zu erstellen. Sie dürfen nicht als Personaltoiletten dienen. Sie müssen in der Regel nach Geschlechtern getrennt und über für Kunden zugängliche Verkehrswege erreichbar sein. Mindestens eine Gästetoilette ist rollstuhlgerecht nach Norm SIA 500, Hindernisfreie Bauten, zu erstellen.
In unseren Merkblättern finden Sie Angaben über die nötige Art und Anzahl sowie die baulichen Anforderungen an die bereitzustellenden Anlagen.
Garderoben für Arbeitnehmende müssen leicht zugänglich sein. Das Gebäude soll dabei nicht verlassen werden müssen. Die Räume sollen zudem keinem anderen Zweck dienen. Für Beschäftigte, die grosser Hitze oder Verschmutzung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, gelten besondere Bedingungen für Waschanlagen und Duschen.
Die Grösse der Garderoben richtet sich nach der notwendigen Anzahl Schränke für jede*n Beschäftigte*n und die gleichzeitige Benutzung. Pro Person sind etwa 0,8 m² nötig, ohne Einbezug der Waschanlagen. Waschgelegenheiten mit kaltem und warmem Wasser und Reinigungsmittel müssen in den Garderobenräumen oder deren Nähe vorhanden sein. Garderoben sind durch Wände von den Toiletten vollständig abzutrennen. Toiletten sollen nicht über Garderoben zugänglich sein.
In Gebäuden, die in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) fallen, sind rollstuhlgerechte Anlagen zu erstellen.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular mit oder nutzen Sie die telefonische Sprechstunde. Unsere Fachleute sind am besten zwischen 8.30 und 10 Uhr erreichbar. Die Telefonnummern und die Anwesenheiten der zuständigen Fachpersonen finden Sie weiter unten. Für grosse und komplexe Bauvorhaben können Sie einen individuellen Besprechungstermin vereinbaren.
Martin Riederer, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 49 07 (Mo–Do)
Robert Zürcher, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 41 37 (Mo–Do)
Cornelia Ehrig, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 46 71 (Mo–Do)
Dominik Gross, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 44 93 (Mo, Di, Do, Fr)
Jana Stratmann, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 43 79 (Mo, Di, Do, Fr)
Ildiko Kägi, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 28 59
Annette Hirt, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 20 26 (Mo–Do)
Dirk Rinker, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 47 23 (Mo, Di, Do, Fr)
Ines Johansson, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 45 29
Hansjörg Zimmerli, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 44 60 (Mo, Di, Do, Fr)
Ramona Becker, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 45 23
Irene Schlömer, Koordination Baugesuche UGZ
Telefon +41 44 412 39 41 (Mo, Di, Do, Fr)