In der Schweiz gibt es seit 2018 einen Grenzwert für die Radongaskonzentration in Räumen, in denen Menschen täglich mehrere Stunden verbringen. Der Referenzwert liegt bei 300 Bq/m³ im Jahresmittel. Wird der Referenzwert überschritten, sind die gesetzlichen Bestimmungen zu Radon einzuhalten.
Bei Neu- und Umbauten von Räumen mit einem mehrstündigen Aufenthalt pro Tag sind nach dem Stand der Technik präventive bauliche Massnahmen zum Schutz vor Radon umzusetzen. Beurteilungskriterien und bauliche Massnahmen zum Radonschutz stehen auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Verfügung.
Beratung
Marcin Radke, Projektleiter Gebäudeschadstoffe
Telefon +41 44 412 21 02
Montag bis Freitag, 8.15–9.45Uhr
Petra Schatz, Projektleiterin Gebäudeschadstoffe
Telefon +41 44 412 28 90
Montag und Donnerstag, 8.15–9.45 Uhr