Vor baulichen Eingriffen müssen vorhandene Gebäudeschadstoffe oder entsprechende Verdachtsstellen saniert werden. Für diese Sanierungsarbeiten benötigen Sie eine Sanierungsfreigabe, dass mit den Arbeiten begonnen werden darf.
Reichen Sie zusammen mit der Sanierungsmeldung das Sanierungskonzept, Zonenpläne, eine Luftbilanz (ab 500 m³) sowie die Sanierungsmappe (bestehend aus Zonentabelle und Messkonzept) und Messpläne ein. Ebenfalls ist dem UGZ das Schadstoffgutachten mit den Belastungsplänen zukommen zu lassen.
Nutzen Sie für die Sanierungseingabe unsere Online-Formulare. Die Eingabe muss dem Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) mindestens 10 Arbeitstage vor Sanierungsbeginn vollständig vorliegen (inklusive dem Messkonzept).
Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind:
Die Sanierungsfreigabe bestätigt, dass Ihre geplanten Massnahmen den Anforderungen entsprechen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes Dritter. Erst nach Erhalt dieser Freigabe dürfen Sie mit der Schadstoffsanierung beginnen. In der Regel ist für die Schadstoffsanierungsfreigabe keine Baufreigabe seitens des Amts für Baubewilligungen erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Sanierungsfreigabe des UGZ nicht die Genehmigung der Sanierung im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz umfasst. Diese liegt in der Verantwortung der SUVA.
Visuelle Kontrollen und Abnahmen sind wichtige Bestandteile einer Schadstoffsanierung. Die Abnahmen müssen alle relevanten Prüfpunkte abdecken, dafür stehen Vorlagen zur Verfügung. Die Sanierungsabnahme nach Abschluss der Schadstoffsanierung ist ein zwingender Arbeitsschritt, der bei Erfolg die Voraussetzung für die Messstellung ist. Eine erfolgreiche Sanierungsabnahme und genügende Messwerte aus den Raumluftmessungen bilden zusammen die Grundlage für die Zonenfreigabe.
Nach Abschluss der Schadstoffsanierung müssen Sie bestätigen und nachweisen, dass die Sanierung vollständig gemäss dem eingereichten Sanierungskonzept durchgeführt wurde.
Haben Sie Fragen zum Umgang mit Gebäudeschadstoffen, deren Entsorgung oder zur Schadstoffsanierung? Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) ist Ihr Ansprechpartner. Unsere Fachleute beraten Sie gerne.