Wird eine Baute oder Anlage mit Baujahr nach 1990 abgebrochen oder umgebaut und fallen mehr als 200 m³ fest Rückbaumaterial an, so muss für das unverschmutzte Rückbaumaterial ein Entsorgungskonzept erstellt werden. Es braucht keine private Kontrolle und es muss keine Fachperson hinzugezogen werden.
Bei Bauten mit Baujahr ab 1990 ist keine Schadstoffabklärung notwendig. Fallen jedoch mehr als 200 m³ Rückbaumaterial an, ist ein Entsorgungskonzept notwendig. Das Entsorgungskonzept kann auf der Basis der AWEL-Entsorgungstabelle erstellt werden.
Damit Sie Sicherheit bei der Planung und den Kosten haben, empfiehlt es sich, das Entsorgungskonzept vor dem Baugesuch oder vor der Ausschreibung zu erstellen und nicht erst kurz vor der Baufreigabe.
Legen Sie das vollständig ausgefüllte Entsorgungskonzept dem Baugesuch bei. Alternativ können Sie das Entsorgungskonzept nachgelagert, spätestens aber vor der Baufreigabe, über das Online-Formular einreichen.
Sie müssen die Auflagen aus dem Bauentscheid vor Baubeginn erfüllen. Die Baufreigabe wird vom Amt für Baubewilligungen erteilt.
Haben Sie Fragen zum Umgang mit Gebäudeschadstoffen, deren Entsorgung oder zur Schadstoffsanierung? Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich (UGZ) ist Ihr Ansprechpartner. Unsere Fachleute beraten Sie gerne.