Der Zonentyp «Freihaltezonen für Parkanlagen und Plätze (FP)» umfasst sehr unterschiedliche, vielfältig genutzte Freiräume. Für die Bewilligungspraxis ist es daher entscheidend, den Zonenzweck der FP ortsspezifisch zu differenzieren und gestützt darauf die zonenkonformen Nutzungen festzulegen. Dabei ist der Charakter der Flächen als Freihaltezone zu wahren; nur untergeordnete dem Zonenzweck unmittelbar dienende Bauten und Anlagen können als zonenkonform bewilligt werden.
Der Praxisleitfaden Freihaltezone P enthält eine Kategorisierung der betreffenden Flächen, eine Entscheidungsmatrix für die Zonenkonformität von Ausstattungs- und Infrastrukturelementen sowie generelle und spezifische, thematische Checklisten.