Für eine gute Raumluftqualität ist ein ausreichender Luftwechsel notwendig. Berechnen Sie, wie regelmässig Sie täglich lüften müssen. Der unterzeichnete Lüftungsplan gilt als Nachweis für eine natürliche Belüftung.
Umso grösser ein Raum ist und je mehr Menschen sich darin befinden, desto häufiger braucht es einen Luftaustausch. Dies geht am besten und sparsamsten mit Stosslüften. Dabei werden die Fenster für kurze Dauer komplett geöffnet, um die verbrauchte Luft durch frische Luft zu ersetzen.
Der Einbau einer Lüftungsanlage lohnt sich, wenn alle 30 Minuten oder öfter gelüftet werden müsste. Eine eingebaute Lüftungsanlage schont die Bausubstanz, erhöht den Raumkomfort, verbessert die Energieeffizienz und spart Heizkosten.
Der unterzeichnete Lüftungsplan ist dem Fachbereich Gebäudetechnik des Umwelt- und Gesundheitsschutzes der Stadt Zürich (UGZ) als Nachweis für eine natürliche Belüftung nach den Normen SIA 382/1 und 382/5 einzureichen.
Haben Sie Fragen zum Lüftungsnachweis oder zur Bewilligung einer Lüftungs- oder Klimaanlage? Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständige Fachperson des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich (UGZ). Wir beraten Sie in allen Aspekten der Klimaanlagen und Lüftungen und bei der Auflagenerfüllung.