Schutz & Rettung Zürich ist das Kontrollorgan für Schutzbauten. Melden Sie rechtzeitig die Bewehrungskontrolle sowie die Schlussabnahme an.
Bewehrungen und Einlagen der Gebäudetechnik in der Bodenplatte, Wände und Decke müssen durch die Kontrollorgan Schutzbauten von Schutz & Rettung Zürich kontrolliert werden.
Schalungs- und Bewehrungspläne sowie die dazugehörigen Listen und Einlagepläne der Gebäudetechnik (HLKSE) sind uns spätestens 4 Wochen vor dem Betonieren der Bodenplatte zur Kontrolle einzureichen.
Die Anmeldung der Bewehrungskontrolle muss mindestens zwei Arbeitstage vor dem Betonieren erfolgen. Die Abnahmekontrolle der Bewehrungen und Einlagen wird durch einen externen Kontrollingenieur (HKP Bauingenieure AG) durchgeführt.
Anmeldung Bewehrungskontrolle:
HKP Bauingenieure AG
Telefon +41 58 451 74 00
Für die Terminierung der Schlussabnahme ist mit uns ca. 4 Wochen vor dem geplanten Termin der Schlussabnahme Kontakt aufzunehmen.
Spätestens zwei Monate nach Meldung der Projektverfasser*innen über die Fertigstellung des Schutzraumes oder längstens ein Jahr nach Erteilung der Bezugsbewilligung des Gebäudes ist die erste Abnahme des Schutzraumes durchzuführen.
Für die Behebung der Mängel gilt eine Frist von 90 Tagen. Die Nachkontrolle und Schlussabnahme erfolgen spätestens 6 Monate nach der ersten Abnahme.
Für die Schlussabnahme ist sicherzustellen, dass die elektrischen Installationen betriebsbereit sind (SiNa ist vorliegend). Zudem müssen sämtliche genehmigte schutzraumfremde Installationen und Apparate einer vorgängigen Abnahme durch die Bauleitung oder Fachplaner*in unterzogen worden sein. Es ist sicherzustellen, dass für die Schlussabnahme sämtliche Zugänge zu den Komponenten der Schutzraumtechnik gewährleistet sind.
Mit der Fertigstellungsmeldung sind uns vor der Abnahme folgende Unterlagen zuzustellen:
- Revidierter Ausführungsplan (zweifach)
- Rechnungskopie der Ausrüstung (Schockattest, bzw. BZS-Nummer müssen vermerkt sein)
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter Formulare und Merkblätter.
Anmeldungen zur Schlussabnahme sind frühzeitig dem Kontrollorgan Schutzbauten anzuzeigen.