Sie brauchen vorgängig eine Bewilligung, wenn Sie bestehende Reklameanlagen abändern oder neue Reklameanlagen anbringen wollen.
Dazu können Sie online eine Voranfrage stellen, oder direkt ein Reklamegesuch einreichen.
Die Voranfrage bietet die Möglichkeit, eine erste Beurteilung zu Ihrem Reklamevorhaben zu erhalten. Auf dieser Basis können Sie anschliessend ein Gesuch einreichen. Die Voranfrage können Sie über das gleiche Online-Tool wie das Gesuch einreichen. Voranfragen sind kostenfrei.
Gesuche können online oder analog mit den entsprechenden Unterlagen auf dem Postweg eingereicht werden (Schritt 5 unten). Bitte beachten Sie, dass Reklamebewilligungen gebührenpflichtig sind. (Schritt 9 unten)
Alle Informationen dazu finden Sie unten Schritt für Schritt.
Fast alle Reklameanlagen benötigen gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) eine Bewilligung. Ausgenommen sind jediglich unbeleuchtete Tafeln (eine pro Betrieb bis zu einer Grösse von 0.5 Quadratmetern) auf privatem Grund.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht in Situationen mit erhöhten Gestaltungsanforderungen wie z.B. Kernzonen, Arealüberbauungen, Hochhäusern oder bei Inventar- und Schutzobjekten. Hier sind sämtliche Reklameanlagen bewilligungspflichtig.
Bei Unklarheiten gibt der Fachbereich Reklamebewilligungen gerne Auskunft (Kontakt unten auf der Seite). Vorprüfungen können auch online eingereicht werden: Lesen Sie dazu Punkt 5.
In der Katasterauskunft finden Sie Informationen über Ihr Grundstück. Hier erfahren Sie in welcher Zone sich die Reklameanlage befindet und ob sie öffentlichen Grund bzw. die öffentliche Luftsäule beanspruchen. Zudem sehen Sie, um welche Art Gebäude es sich handelt und ob erhöhte Anforderungen zur Gestaltung einzuhalten sind.
Studieren sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen. Dazu gehören das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) und – falls Sie mit Ihrer Reklameanlage öffentlichen Grund bzw. die öffentliche Luftsäule beanspruchen – zudem die Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund.
Erstellen Sie die Unterlagen für Ihre Voranfrage oder Ihr Reklamegesuch.
Sie benötigen für die Eingabe folgende Unterlagen:
- Farbfoto von Gebäude und dessen baulicher und landschaftlicher Umgebung/Strassenraum (zwingend für Gesuch und Voranfrage)
- Fassadenpläne mit massstäblich eingezeichneten, vermassten und nummerierten Positionen der Aussenwerbeanlagen (zwingend für Gesuch / für Voranfrage optional)
- Aktuelles Farbfoto mit massstäblich eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage (zwingend für Gesuch)
- Aktuelles Farbfoto mit eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage (zwingend für Voranfrage)
Vor der Gesuchseingabe haben Sie die Möglichkeit, eine Voranfrage zu stellen und die bau- und verkehrsrechtliche Bewilligungsfähigkeit Ihres Vorhabens prüfen zu lassen. Die Behandlung erfolgt in der Regel innert 14 Arbeitstagen. Voranfragen/Vorentscheide sind kostenlos.
Haben Sie alle Unterlagen bereit und alle Vorabklärungen gemacht? Dann können Sie Ihr Gesuch online einreichen. Falls Sie vorgängig eine Voranfrage eingereicht haben, so können Sie diese in ein Gesuch umwandeln.
Für die Online-Gesuchseingabe benötigen Sie ein Mein-Konto-Login. Haben Sie noch keines? Hier können Sie sich registrieren:
Nützliche Hinweise:
Nach erfolgreicher Anmeldung erscheint als Startübersicht «Meine Geschäftsfälle». In diesem Bereich können Sie Voranfragen oder Gesuche erstellen. Zudem sind die von Ihnen erstellten Fälle übersichtlich dargestellt. Um den Status Ihres Gesuches abzufragen, klicken Sie auf die Nummer des Geschäftsfalles.
Unter «nächste Schritte» sehen Sie, welche Schritte des Bewilligungsprozesses erledigt und welche noch ausstehend sind. Über die Mitteilungsfunktion können Sie zudem direkt die Bewilligungsstelle kontaktieren.
Digitale Werbeanlagen für Fremdwerbung und Digitale Werbeanlagen für Eigenwerbung ab 2m2 Werbefläche sowie Plakat-Leuchtdrehsäulen sind als Baugesuch über eBaugesucheZH (Formular «Übrige Bauvorhaben») einzureichen.
Alternativ zu Onlinegesuchseingabe können Reklamegesuche weiterhin via Formular beantragt werden.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen/Dokumente per Post im Doppel ein (Planunterlagen: max. A3-Format):
- Ausgefülltes und unterschriebenes Reklameformular
- Fassadenpläne mit massstäblich eingezeichneten, vermassten und nummerierten Positionen der Aussenwerbeanlagen
- Aktuelles Farbfoto mit massstäblich eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage
- Farbfoto vom Gebäude und von dessen baulicher und landschaftlicher Umgebung
- Situationsplan/Katasterplan mit rot eingezeichneten und nummerierten Positionen der Reklameanlagen. Katasterplan kostenfrei online beziehen.
Unvollständige Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Ihr Reklamegesuch wird nun auf Basis der gesetzlichen Grundlagen geprüft und allfällige Auflagen festgelegt. Die Koordination der Prüfung durch die Fachstellen erfolgt durch die Fachstelle Reklamebewilligungen.
Wenn Unterlagen fehlen oder Fragen auftauchen, meldet sich das Amt für Städtebau Reklamebewilligungen bei Ihnen. In diesem Fall wird das Verfahren sistiert.
Sobald die Angaben und Unterlagen vollständig und alle offenen Fragen beantwortet sind, wird das Verfahren fortgesetzt.
Reklameanlagen werden in Zürich im Anzeigeverfahren bewilligt. Daher werden sie weder öffentlich ausgeschrieben noch vor Ort ausgesteckt. Sie erhalten den Bauentscheid digital über die Plattform eReklamebewilligungenZH.
Die Gebühren der bewilligten Anlagen werden aufgrund der Grösse, Bauzone und Art des Betriebs berechnet. Für Anlagen auf öffentlichem Grund wird jährlich eine Benutzungsgebühr erhoben.
Bauentscheide beinhalten eine Rechtsmittelbelehrung. Allfällige Rekurse gegen den Bauentscheid sind innert der im Bauentscheid vorgegebenen Frist bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz einzureichen.
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8021 Zürich