Der Ausstoss von Schadstoffen muss bei Feuerungsanlagen regelmässig überprüft werden. Dies verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV). Ist eine Kontrolle fällig, muss sie im angezeigten Kalenderjahr ausgeführt werden.
Heizungsanlagen bis 350 kW können Sie entweder von der amtlichen Mess- und Prüfstelle für Heiz- und Kühlanlagen (ehemals amtliche Feuerungskontrolle) oder von einer privaten Messfirma kontrollieren lassen. Teilen Sie uns über dieses Online-Formular mit, wer Ihre Feuerungsanlage kontrolliert. Wenn gewünscht, können Sie uns über das Online-Formular auch direkt mit einer Emissionsmessung beauftragen.
Unsere Mess- und Prüfstelle für Heiz- und Kühlanlagen erwartet die Rücksendung des Messrapportes bis spätestens Ende Dezember.