Nachstehend sind die diversen Gesuche und Mitteilungen aufgeführt, die vor dem Beginn von Bauarbeiten eingeholt werden müssen.
Vor Durchführung der Bauarbeiten, die weniger als 10 Tage dauern, ist zwingend und mindestens 10 Arbeitstage vor Baubeginn mit dem/der zuständigen Gebietsmanager*in (telefonisch oder per E-Mail) Kontakt aufzunehmen. Bei Abwesenheit kontaktieren Sie den*die Stellvertreter*in.
- Verkehrslenkung Event: Alle Werkleitungsanschlüsse für Neu- und Ersatzneubauten. Die Fachgruppe Verkehrslenkung Event erreichen Sie mit dem untenstehenden Kontaktformular.
- Verkehrslenkung links und rechts der Limmat: Sanierung von bestehenden Gebäudeanschlussleitungen, alle Werklöcher der verschiedenen Werke, Kabelzüge.
Anschliessend wird über eine allfällige Begehung und/oder Auflagen entschieden. Reichen Sie uns nach Durchführung der Baubesprechung das untenstehende Webformular «Mitteilung über Baubeginn» ein. Sie erhalten auf diese Mitteilung keine schriftliche Bestätigung.
Die Mitteilung über Baubeginn gilt nicht automatisch als Bewilligung oder als Baufreigabe. Vor Einreichung des Webformulars muss zwingend eine Baubesprechung mit der Dienstabteilung Verkehr durchgeführt werden.
Planen Sie Tiefbauarbeiten, die länger als 10 Arbeitstage dauern? Vor der Durchführung dieser Bauarbeiten ist zwingend und mindestens 15 Arbeitstage vor Baubeginn mit dem/der zuständigen Gebietsmanager*in (telefonisch oder per E-Mail) Kontakt aufzunehmen. Bei Abwesenheit kontaktieren Sie den/die Stellvertreter*in.
- Verkehrslenkung Event: Alle Werkleitungsanschlüsse für Neu- und Ersatzneubauten. Die Fachgruppe Verkehrslenkung Event erreichen Sie mit dem obenstehenden Kontaktformular.
- Verkehrslenkung links und rechts der Limmat: Sanierung von bestehenden Gebäudeanschlussleitungen, alle Werklöcher der verschiedenen Werke, Kabelzüge.
Anschliessend wird über eine allfällige Begehung der Baustelle und/oder Auflagen entschieden. Bitte reichen Sie uns nach der Baubesprechung das untenstehende Webformular «Gesuch um Benützung des öffentlichen Grundes bei Tiefbauarbeiten» ein. Nach der städtischen Vernehmlassung erhalten Sie zeitnah, allenfalls mit Auflagen, eine schriftliche Freigabe per E-Mail.
Das Gesuch um Benützung des öffentlichen Grundes bei Tiefbauarbeiten gilt nicht automatisch als Bewilligung oder als Baufreigabe. Bevor Sie das Webformular einreichen, muss zwingend eine Baubesprechung mit der Dienstabteilung Verkehr stattgefunden haben.
Für Hochbauten, die öffentlichen Grund benötigen, ist ein Gesuch notwendig. Die Gesuche werden ausschliesslich via Kontaktformular entgegengenommen. Termine für die Baubesprechung vor Ort werden durch die Stadtpolizei koordiniert.
Nach der Baubesprechung und einer städtischen Vernehmlassung erhalten Sie, allenfalls mit Auflagen, eine schriftliche Freigabe per E-Mail.
Für Kraneinsätze (inkl. Baumschnitt) ist eine Mitteilung an die Dienstabteilung Verkehr notwendig. Die Meldungen werden ausschliesslich per untenstehendem Webformular «Mitteilung über Einsatz Mobilkran, Hebebühnen und Skyworker» entgegengenommen.
Mitteilungen über Kraneinsätze müssen
- 3 Arbeitstage (ohne Parkplatzsperrung)
- 7 Arbeitstage (mit Parkplatzsperrung)
vor Einsatzbeginn bei uns eintreffen (Mo – Fr). Sie erhalten von uns, allenfalls mit Auflagen, eine Bestätigung per E-Mail.
Die Gebietsmanager*innen des Tiefbauamts nehmen die Oberaufsicht über die private bauliche Nutzung des öffentlichen Grunds wahr.
Für die private bauliche Nutzung des öffentlichen Grunds ist ein Gesuch notwendig. Termine für die Baubesprechung vor Ort werden durch die Stadtpolizei koordiniert.
Nach der Baubesprechung und einer städtischen Vernehmlassung erhalten Sie, allenfalls mit Auflagen, eine schriftliche Freigabe.
Möchten Sie bereits vor der Baubesprechung Bau-Fragen klären, rufen Sie bitte an.