Sie haben ein Baugesuch eingereicht. Wann können Sie mit dem Bauen loslegen?
Das Amt für Baubewilligungen prüft Ihr Baugesuch. Dann stellt Ihnen das Amt den Bauentscheid mit Bedingungen zu. Der Bauentscheid ist rechtskräftig, wenn innert 30 Tagen ab dem Zustellungsdatum kein Rekurs eingereicht wurde oder das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen ist. Sie erhalten auf Ihren Antrag die Baufreigabe.
Hier finden Sie Informationen zur Baufreigabe und zur Kontrolle während der Bauarbeiten.
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn alle Auflagen vor Baubeginn erfüllt sind. Ein Baustopp kann zu hohen Mehrkosten führen.
Sie haben alle Auflagen im Bauentscheid erfüllt. Ihr Bauentscheid ist rechtskräftig. Der Kreisarchitekt oder die Kreisarchitektin gibt dann die Erlaubnis zum Bauen. Das nennt sich Baufreigabe. Dies kann schriftlich, in analoger oder digitaler Form geschehen.
Eine Baubewilligung ist 3 Jahre gültig. Wenn in dieser Zeit keine Baufreigabe erfolgt, verfällt die Bewilligung. Wenn die Bauarbeiten innerhalb dieser Frist nicht beginnen, verfällt die Bewilligung ebenfalls.
Eine befristete Bewilligung wird ungültig, wenn die Zeit abläuft. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssen ein neues Baugesuch einreichen.
Um die Baustelle und die Zufahrt einzurichten, müssen Sie die im Bauentscheid genannten Amtsstellen kontaktieren. Das müssen Sie spätestens vier Wochen vor dem geplanten Baubeginn tun.
Das Amt für Baubewilligungen überwacht die Ausführung des Bauprojekts und die Sicherheit um die Baustelle.
Während der Bauausführung müssen Sie die Fortschritte über die Plattform eBaugesucheZH melden. Je nach Bauvorhaben sind verschiedene Kontrollen und Abnahmen nötig.
Folgende Kontrollen finden statt:
- Kontrolle der korrekten Ausführung
- Kontrolle des Rohbaus
- Kontrolle bei Bezug des Gebäudes
- Schlusskontrolle
- regelmässige Kontrollen zur Sicherheit Dritter
Bitte kontaktieren Sie die Baukontrolle für:
- Gerüste und Installationen von Baustellen
- Aushub von Baugruben
- Kontrollen des Rohbaus
- Abnahme des Rohbaus (falls im Bauentscheid verlangt)
- Kontrollen vor Bezug des Gebäudes und nach Abschluss der Umgebungs- und Gartenanlagen
- Nachkontrollen
Die zuständigen Personen finden Sie durch Eingabe der Adresse. Alternativ können Sie die Kataster-Nummer des Grundstücks in der Suchmaske eingeben.
Team Baukontrolle