Bis 2050 soll ein Drittel aller Mietwohnungen in der Stadt Zürich gemeinnützig und damit preisgünstig sein. Das haben die Stimmberechtigten mit der Verankerung der wohnpolitischen Ziele in der Gemeindeordnung 2011 entschieden. Die Stadt wirkt mit verschiedenen Ansätzen auf das sogenannte Drittelsziel hin. Dazu zählen die Instrumente, mit denen sie den subventionierten und den freitragenden gemeinnützigen Wohnungsbau fördert.
Die Stadt Zürich gibt Land für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorzugsweise im Baurecht ab. Mit dem Baurecht räumt die Stadt einer Bauträgerschaft für eine vereinbarte Dauer das Recht ein, auf einem städtischen Landstück zu bauen. Als Gegenleistung bezahlt die Bauträgerschaft einen Baurechtszins. Dank Baurecht bleibt die Stadt Eigentümerin des Landes.
Derzeit bestehen über 200 laufende Baurechtsverträge. Gut die Hälfte ist an gemeinnützige Wohnbauträgerschaften wie Baugenossenschaften oder Stiftungen vergeben. Diese gemeinnützigen Baurechtsnehmenden profitieren von einem tiefen Landwert und damit von vorteilhaften Baurechtszinsen. Für die Wohnungen auf diesen Grundstücken gibt es im Gegenzug Auflagen.
Zu den Auflagen gehören zum Beispiel Belegungsvorschriften, die Erstellung von subventionierten Wohnungen, Vorgaben bezüglich Ökologie oder Kunst und Bau, die Abgabe von 1 Prozent der Wohnungen des Gesamtportfolios an das Sozialdepartement (z. B. für Notwohnungen) oder die Projektentwicklung mittels Architekturwettbewerb unter der Leitung des Amts für Hochbauten.
Angebote von Baurechtsabgaben durch die Stadt Zürich werden in der Regel online ausgeschrieben.
Das Dokument vermittelt Wissenswertes bei Verlängerungen und Erneuerungen von bestehenden Verträgen.
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Team Baurechte
Die Stadt kann bis 10 Prozent der Anteile am Genossenschafts- oder Aktienkapital übernehmen, damit Wohnbauträgerschaften für ein Bau- oder Erneuerungsprojekt weniger Eigenkapital aufbringen müssen.
Mit Beiträgen aus dem Wohnraumfonds sollen gemeinnützige Wohnbauträgerschaften unterstützt werden, die Grundstücke und Liegenschaften kaufen und Wohnungen bauen und erneuern. Damit reduzieren sich die Anlagekosten und soll in Verbindung mit der Kostenmiete langfristig preisgünstiger Wohnraum entstehen und erhalten bleiben.
Aus den sogenannten Wohnbauaktionen (Rahmenkredite) kann die Stadt Zürich gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften Darlehen gewähren. Damit werden die Mietzinse von einer bestimmten Anzahl Wohnungen in einer Siedlung für Haushalte mit tiefen Einkommen und Vermögen vergünstigt (subventioniert).
Aktuell sind rund 6700 Wohnungen in der Stadt subventioniert. Die unverzinslichen Darlehen haben eine Mindestlaufzeit von 30 Jahren. Subventionsdarlehen müssen nach deren Ablauf innert 10 Jahren zurückgezahlt werden. Für subventionierte Wohnungen gelten Vorgaben betreffend Belegung und Einkommen. Von der Stadt Zürich subventionierte Wohnungen unterstützt in der Regel auch der Kanton Zürich.
Die Stadt Zürich kann Wohnbauträgerschaften mit zinslosen Darlehen die Vergünstigung von Wohnungen ermöglichen, die an Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung vermietet werden. Die Wohnbauträgerschaften müssen diese finanzielle Unterstützung nicht zurückzahlen, wenn die Darlehen während 50 Jahren ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
Die Pensionskasse der Stadt Zürich kann Darlehen an Wohnbauträgerschaften für die ergänzende Finanzierung zu Ersthypotheken vergeben. Mit diesen Restfinanzierungsdarlehen kann sich eine gemeinnützige Wohnbauträgerschaft bis 94 Prozent fremdfinanzieren.
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