Der Mehrwertausgleichsfonds ist nicht Teil des städtischen Finanzhaushalts und die Mittel aus dem Fonds dürfen ausschliesslich zur Ausrichtung von Beiträge für Massnahmen der Raumplanung verwendet werden. Die Beiträge aus dem kommunalen Mehrwertausgleichsfonds tragen so dazu bei, die städtebauliche Entwicklung der Stadt Zürich nachhaltig zu fördern und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Sowohl die Stadt als auch Private können sich für Beiträge aus dem Fonds bewerben.
Der kommunale Mehrwertausgleichsfonds ist ein spezieller Fonds, in den die Einnahmen aus der Mehrwertabgabe fliessen. Das Geld im Fonds darf ausschliesslich für städtebauliche Projekte verwendet werden, die der Allgemeinheit zugutekommen (sogenannte Massnahmen der Raumplanung). Dazu gehören Massnahmen wie die Gestaltung von öffentlichen Räumen, Klimaschutzprojekte oder Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr.
Wichtiger Hinweis: Es werden nur einmalige Beiträge an Erstinvestitionen und Erneuerungen von Einrichtungen und Anlagen ausgerichtet. Diese Beiträge sind nicht rückzahlungspflichtig, es sei denn, sie wurden zu Unrecht zugesichert oder ausbezahlt, oder es wird gegen Auflagen und Bedingungen verstossen. Zudem werden keine Beiträge ausgerichtet, wenn die Massnahme durch Gebühren finanziert ist, auf einer anderen Rechtsgrundlage oder mit zweckgebundenen Mitteln aus einem anderen Fonds finanziert wird oder gesetzliche Bestimmungen die Massnahme für die Bewilligungsfähigkeit des gesamten Projekts vorschreiben.
Folgende Massnahmen der Raumplanung können mit Geldern aus dem Fonds unterstützt werden:
- Erstellung, Gestaltung und Ausstattung von Parks, Plätzen, Grünanlagen, Strassenräumen, Gemeinschaftsgärten oder mit Bäumen bestockten Flächen.
- Erholungseinrichtungen und andere öffentlich zugängliche Freiräume wie Wege, Ufer von Gewässern, Rastplätze, Spielplätze und sanitäre Anlagen.
- Verbesserung des Lokalklimas durch Baumpflanzungen, allgemeine Grünflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen.
- Speicherung und Verwendung von Regenwasser auf Liegenschaften.
- Massnahmen zur Verbesserung der ökologischen und klimatischen Qualität des Siedlungsraums, insbesondere zur Hitzeminderung.
- Verbesserung der akustischen Aufenthaltsqualität im Aussenraum.
- Massnahmen in öffentlich zugänglichen Freiräumen mit Erholungsfunktion.
- Massnahmen zur besseren Durchwegung.
- Erstellung von Veloabstellanlagen.
- Verbesserung der Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.
- Erstellung sozialer Infrastrukturen wie soziale Treffpunkte und ausserschulische Einrichtungen.
- Erstellung oder Umbau von Infrastrukturen zur Ermöglichung von gewerblichen und kulturellen Zwischennutzungen.
- Infrastrukturen für Energiedienstleistungen sowie für die Versorgung und Entsorgung im Umfang des raumplanerisch begründeten Mehraufwands.
- Planungskosten für die Überdeckung von Verkehrsinfrastrukturen.
- Durchführung von Beteiligungsprozessen, Studienverfahren oder Wettbewerben zur Verbesserung der Bau- und Planungskultur.
Die Beitragsgesuche durchlaufen einen mehrstufigen Prozess bis feststeht, ob ein Beitrag ausbezahlt wird:
- Eingang der Gesuche bei der Fondsverwaltung.
- Formelle Prüfung der Gesuche durch die Fondsverwaltung auf: Vollständigkeit des Gesuchs, Beurteilbarkeit und ob es sich bei der eingereichten Massnahmen um eine beitragsberechtigte Massnahme handelt.
- Vollständige und beitragsberechtigte Gesuche werden in die Fondsentnahmeplanung aufgenommen.
- Materielle Prüfung der Massnahmen und Bewertung auf ihre Unterstützungswürdigkeit anhand festgelegter Kriterien.
- Beschluss der Fondsentnahmeplanung durch den Stadtrat (nicht öffentlich).
- Individueller Beitragsbeschluss durch den Stadtrat: Konkrete Entscheidung über die Höhe des Beitrags für die einzelne Massnahmen.
- Ausgabenbewilligungs- und Fondsentnahmebeschluss durch die zuständige Instanz (Zuständigkeit gemäss Finanzkompetenz).
- Mitteilung des Betrags an die gesuchstellende Person mittels anfechtbarer Verfügung
- Auszahlung des Betrags nach Fertigstellung der Massnahme.
Der Stadtrat beschliesst zweimal jährlich über die Fondsentnahmeplanung. Damit eine Massnahme in der nächsten Fondsentnahmeplanung berücksichtigt werden kann sind die Stichdaten (jeweils 31. März und 30. September) einzuhalten. Nach diesen Daten eingereichte Gesuche können erst in der nächsten Fondsentnahmeplanung berücksichtigt werden.
Dieser strukturierte Prozess gewährleistet eine transparente und gerechte Verteilung der Fondsmittel zur Förderung nachhaltiger und sinnvoller Raumplanungsmassnahmen in der Stadt Zürich.
Gesuche für einen Beitrag aus dem Mehrwertsausgleichfonds können einfach digital eingereicht werden.
Der Fondsbestand beträgt aktuell CHF 0.00.-. Bis anhin wurden keine Beiträge aus dem Fonds ausgerichtet.