
Segler, Dohlen, Falken, Schwalben und weitere Vogelarten nutzen Gebäude als Ersatzfelsen. Geeignete Nistplätze bieten Nischen, Dachvorsprünge, Kunstnester und weitere Strukturen.
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) schützt die Eier und Jungen der Gebäudebrüter. Die Tiere dürfen während des Brütens nicht gestört werden.
Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) schützt zusätzlich zu den Vögeln, Jungtieren und Eiern auch die einheimische Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensraum. Wenn der Lebensraum trotzdem gestört wird, müssen ihn die Verursacher*innen wieder herstellen oder ersetzen.
Sind bei Um- und Neubauten Vögel- oder Fledermausarten betroffen, dürfen Arbeiten nicht während der Fortpflanzungszeit von 1. April bis 15. August durchgeführt werden. Die Termine können von Art zu Art unterschiedlich sein (siehe Merkblatt Gebäudebrüter vom Kanton Zürich).
Während der Brutzeit gilt ein absoluter Schutz des Brutgeschäfts sämtlicher Vogelarten. Ganzjährig geschützt sind die Nistplätze von Mauer- und Alpenseglern, Mehl- und Rauchschwalben sowie Turm- und Wanderfalken. Diese Arten sind sehr standorttreu. Ihre Nistplätze gelten als Naturschutzobjekte. Das überarbeitete Inventar der Gebäudebrüter Stadt Zürich wird voraussichtlich 2025 publiziert und anschliessend laufend nachgeführt. Es stellt sicher, dass die Nistplätze während der Projektierung von Neubauten und Sanierungen berücksichtigt werden. Das erhöht auch die Planungssicherheit für Bauherrschaften.
Bei Baubewilligungen überprüft die Stadt Zürich, dass Nistplätze erhalten bleiben oder ersetzt werden. Weil die Gebäudebrüter geschützt sind, bietet Grün Stadt Zürich Beratungen zu diesem Thema kostenlos an. Bei Bauvorhaben an inventarisierten Gebäuden ist eine Beratung obligatorisch.
Glasscheiben sind für Vögel unsichtbare Hindernisse, weil sie durchsichtig sind und die Umgebung reflektieren. Kollisionen sind daher meist tödlich. Mit entsprechenden Massnahmen kann das Risiko für Vögel jedoch reduziert werden. Die Stadt Zürich stellt bei Baubewilligungen sicher, dass Glas für Vögel sichtbar gemacht wird und bietet kostenlose Beratungen an.
Muriel Perron, Projektleiterin Artenförderung und Schutzgebiete
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