Einige Pflanzenarten haben ein extrem grosses Ausbreitungspotential. Wo sie vorkommen, verdrängen sie die einheimischen Pflanzen. Das führt direkt und indirekt zu einem Rückgang der Biodiversität. Einerseits, weil die Pflanzenvielfalt sinkt und andererseits, weil auch die Tierarten verschwinden, die an und von diesen Arten leben. Häufig wird argumentiert, dass es unter den Neophyten auch äusserst blütenreiche Arten gibt, von denen die Insekten profitieren können. Leider stimmt das nur für Generalisten. Viele Insekten sind jedoch auf einzelne, heimische Pflanzenarten spezialisiert.
Zudem können stark wuchernde Arten Infrastrukturen (z.B. entlang von Gewässern und Gleisen) beeinträchtigen und zu hohen Unterhaltskosten führen.
Es gibt auch Arten, die für Menschen und Tiere schädlich sind. Gewisse Pollen können heftige allergische Reaktionen auslösen. Andere Arten haben Pflanzensäfte, die zu Ausschlägen oder Vergiftungen führen.
Grün Stadt Zürich geht nach dem «Aktionsplan invasive Neophyten» vor. Demnach werden Problempflanzen bekämpft und deren Ausbreitung überwacht. Das Ziel: Jedes Jahr 80 % der erfassten Bestände auf städtischer Fläche zu bekämpfen. Dabei ist Grün Stadt Zürich auf die Zusammenarbeit mit anderen Dienstabteilungen und Privatpersonen angewiesen.
Um letztere bei der Neophyten-Bekämpfung miteinzubeziehen, veranstaltet Grün Stadt Zürich Info-Anlässe an Märkten, Tauschaktionen in städtischen Familiengärten sowie Aktionstage in Gemeinschaftsgärten und Einzelpachtflächen. Zusätzlich vergibt sie Förderbeiträge an Private.
Erkennen
Auf der Webseite vom Kanton Zürich werden die wichtigsten invasiven Neophyten sowie deren fachgerechte Bekämpfung erklärt. Auf der Webseite von Jardin Suisse finden Sie eine Zusammenstellung von weiteren Neophyten mit invasivem Charakter.
Vermeiden
Verzichten Sie im eigenen Garten auf potenziell problematische Pflanzen. Es gibt genügend einheimische, attraktive Alternativen. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität. Alternativen zum Sommerflieder und zum Kirschlorbeer finden Sie in zwei PDFs weiter unten.
Hinschauen
Achten Sie beim Kauf von Kübelpflanzen darauf, dass Sie nicht aus Versehen fremde Organismen (Pflanzen, Pilze, Insekten …) in Ihren Garten schleppen.
Bekämpfen
Sie haben in Ihrem Garten oder bei einem Spaziergang einen invasiven Neophyten entdeckt? Bei kleinen Pflanzen am besten gleich handeln und die Pflanze samt Wurzeln entfernen.
Melden
Ist die Pflanze zu gross oder sind es zu viele? Bitte melden Sie in solchen Fällen den Fundort von invasiven Neophyten über unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Entsorgen
Entsorgen Sie invasive Neophyten in der Kehrichtabfuhr. Bitte denken Sie daran, Problempflanzen jeglicher Art nicht im Kompost oder der Grünabfuhr zu entsorgen. Deponieren Sie auch keine vernichteten Pflanzen im Garten oder auf sonstigen Grünflächen. Viele dieser Arten können sich selbst über abgetrennte Pflanzenteile vermehren oder Samen ausbilden, wodurch sie sich sehr leicht weiterverbreiten.
Da invasive Neophyten bei unkontrollierter Verbreitung die heimische Biodiversität beeinträchtigen können, unterstützen wir deren Bekämpfung mit einem Förderprogramm.
Falls Sie auf einer Fläche invasive Neophyten finden, können Sie eine kostenlose Beratung und eine finanzielle Unterstützung für die Entsorgung beantragen.
Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist die Freisetzungsverordnung (FrSV) des Bundes. Sie regelt den sorgfältigen Umgang mit invasiven Organismen in der Umwelt (Art. 6 FrSV), die Selbstkontrolle beim Inverkehrbringen (Art. 4 FrSV) und die Information der Abnehmer von Neophyten (Art. 5 FrSV).
Eine Liste der invasiven Neophyten findet sich in der Publikation «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» (BAFU).
- Der Antrag kann von privaten Grundeigentümer*innen, von Mietparteien oder von Grünflächenbewirtschaftenden gestellt werden.
- Es handelt sich um eine Art der Listen 1 oder 2 der BAFU- Publikation «Gebietsfremde Arten in der Schweiz»
- Die Beiträge werden nicht rückwirkend ausbezahlt.
- Es werden maximal 10 % der Kosten übernommen.
- Der maximale Betrag ist Fr. 3500.
- Die Arbeiten können auch in Eigenleistung erbracht werden;
- In jedem Fall ist eine Kostenschätzung durch einen Gartenbau-Fachbetrieb einzuholen.
- Ausführliche Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Beitragswesen.
- Die ausgehobene Erde kann Samen und Teile von invasiven Neophyten enthalten. Sie müssen richtig entsorgt werden, damit sie sich nicht weiterverbreiten.
- Durch den Bau entstehen offene Flächen, auf denen sich invasive Neophyten schnell ausbreiten. Kontrollieren Sie solche Flächen regelmässig.
- Verwenden Sie keine invasiven Neophyten. Siehe Publikation «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» (BAFU).
- Es ist verboten, die Pflanzen auf der «Liste verbotener Pflanzen gemäss Freisetzungsverordnung» anzupflanzen. Die besonderen Bestimmungen zum Umgang und der Entsorgung stehen ebenfalls in der «Freisetzungsverordnung» des Bundes.
- Weitere Informationen bietet die Webseite des Kantons Zürich zum Thema «Bauen auf Standorten mit Neophyten».
Haben Sie Fragen zum Thema «Neophyten»?