Du findest Sprayen richtig cool? Das ist erstmals kein Problem, solange du nur auf freigegebenen Flächen sprayst. Beachte beim Sprayen auch die Sicherheitshinweise.
Wer beim illegalen Sprayen erwischt wird oder im Nachhinein als Täter*in ermittelt wird, muss mit einer Reihe von Massnahmen rechnen und die juristischen Konsequenzen tragen. Auch wer nur «Schmiere» steht, kann sich strafbar machen.
- Kontrolle: Die Polizei kann eine Person jederzeit kontrollieren. Die kontrollierte Person ist verpflichtet, den Polizeiorganen auf Verlangen die Personalien anzugeben oder Ausweise vorzulegen. Die Polizei kann Personen zur genaueren Abklärung auf die Wache mitnehmen.
- Einvernahme: Beim Vorwurf der Sachbeschädigung werden die tatverdächtigen Personen auf der Wache schriftlich einvernommen. Je nach Situation kann die Polizei auch eine erkennungsdienstliche Behandlung anordnen.
- Anhalten: Auch Private können Personen, die bei Vergehen in flagranti erwischt werden, anhalten und der Polizei übergeben.
- Hausdurchsuchung: Werden Beweismittel für strafbare Handlungen benötigt, können Untersuchungsbehörden eine Hausdurchsuchung anordnen. Bei speziellen Gefährdungslagen kann jede*r Polizist*in ohne schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl eine Wohnung durchsuchen.
- Beschlagnahmung: Die Polizei stellt Beweismittel sicher, die durch die Untersuchungsbehörden beschlagnahmt werden können. Über das Schicksal dieser Beweismittel befindet das Gericht.
Beachte beim Sprayen die folgenden Sicherheitshinweise:
- Spraye nicht ohne Schutzmaske! Sprühlacke enthalten gesundheitsschädigende Stoffe, die du über den Sprühnebel inhalierst. Nicht jede Maske filtert diese Stoffe heraus. Lass dich beraten.
- Dose weg von Bahnanlagen! Das Sprühen auf Bahnarealen ist besonders riskant, es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Hochspannungsleitungen, durchfahrende Züge – der Nervenkitzel mag hoch sein, aber ist er es wert, dein Leben aufs Spiel zu setzen?
Die Stadt Zürich erlaubt Graffiti auf ausgewählten Flächen. Sprayereien mit rassistischen, antisemitischen, sexistischen und anderweitig herabwürdigenden oder zu Gewalt aufrufenden Inhalten sind nicht zulässig und werden von der Stadt entfernt.
Verschiedene Flächen am Oberen Letten sind zum Sprayen freigegeben. Wenn du dort sprayen möchtest, kannst du das ohne Weiteres tun.
Respektiere aber bitte die Grenzen der Flächen. Auch das Restaurant Primitivo und die Natursteinmauern mit all ihren Lebewesen in den Ritzen dürfen nicht besprayt werden.
Details zu den freigegebenen Flächen entnimmst du bitte dem Plan.
Die riesigen Flächen in den Pools, auf den Rampen, Treppen und anderen Hindernissen dürfen ohne Rücksprache und legal besprayt werden.
Bitte respektiere im Gegenzug, dass der gestaltete Pavillon und die Personenunterführung nicht besprayt werden dürfen.
Details zu den freigegebenen Flächen entnimmst du bitte dem Plan.
Auf dem Areal der Roten Fabrik darf nach Absprache ebenfalls gesprayt werden. Kontaktiere die Rote Fabrik bitte vorab.
Eine freigegebene Fläche bietet Raum für legale Kreativität. Freies Gestalten ohne vorherige Absprache eines Konzepts ist erlaubt. Eine solche Fläche kann zu einem lebhaften Treffpunkt werden. Damit keine übermässigen Störungen entstehen, ist auf genügend Abstand zu Wohn- oder Geschäftsnutzungen zu achten. Mehr dazu unten im Konzept «Umgang mit Graffiti in der Stadt Zürich».
Ein beliebter Mittelweg zwischen Freigaben und Auftragsarbeiten sind begleitete Freigaben. Der Verein Pro Wand Kultur ist Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie als Wandbesitzer*in von einer wiederholten Besprayung profitieren möchten. Pro Wand Kultur übernimmt ehrenamtlich die Vermittlung zwischen Eigentümer*in und Künstler*in sowie die Organisation weiterer Massnahmen. Dabei arbeitet der Verein eng mit Gemeinden und Kantonen zusammen. Als Wandbesitzer*in sparen Sie sich die wiederholten Reinigungsarbeiten und leisten einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt.
Graffiti können eine Fassade durch ihre fröhliche und farbige Art aufwerten. Sie werden von anderen Sprayer*innen in der Regel respektiert und nicht versprayt.
Für das Konzept, die Farbe, weiteres Arbeitsmaterial und den Stunden-Aufwand entstehen Kosten zwischen 100 und 200 Franken pro Quadratmeter. Je grösser die Graffiti, desto günstiger der Preis.
Um Auftraggebenden und Sprayer*innen bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Graffiti-Auftragsarbeit zu helfen, hat die Fachstelle Graffiti eine Vorlage für eine gemeinsame Vereinbarung erstellt.
In vielen Sportvereinen bekommst du den ultimativen Kick zum kleinen Preis und ohne Nebenwirkungen. Die Stadt Zürich bietet viele tolle Sportangebote für Jugendliche.