Das Amt für Städtebau steuert die Verfahren der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung), der Sondernutzungsplanungen (Gestaltungsplan, Sonderbauvorschriften) sowie des Quartierplans. Die Mitarbeitenden beraten und begleiten Grundeigentümer*innen in diesen Verfahren. Dabei koordinieren sie die privaten und öffentlichen Interessen.
Bitte melden Sie sich per Mail bei den Fachbereichsleiterinnen des Amts für Städtebau (AfS).
Cornelia Taiana
Leiterin Arealentwicklung & Planung Süd/West
Kreise: 1 links der Limmat, 2, 3, 4, 5, 8 und 10
Ruth Schnider
Leiterin Arealentwicklung & Planung Nord/Ost
Kreise: 1. rechts der Limmat, 6, 7 ,8 ,11 und 12
Bei besonderen Voraussetzungen (Topographie, Denkmalschutz, Erschliessung oder Lärm) und bei speziellen Bauvorhaben (Kongressbau, Spital oder Museum) kann eine Sondernutzungsplanung ausgearbeitet werden. Sie brauchen die Zustimmung von Stadt- und Gemeinderat.
Mit dem Quartierplan werden neben den Landumlegungen die notwendigen Erschliessungen und Ausstattungen (Strassen, Werkleitungen, Freiräume oder Lärmschutz) für ein Gebiet sowie deren Finanzierung geregelt. In weitgehend unüberbauten Gebieten wird dafür vorgängig ein Entwurf mit der angestrebten städtebaulichen Struktur ausgearbeitet. In bereits überbauten Gebieten können sich die Vorgaben eines Quartierplans auf die notwendigen Teilmassnahmen beschränken.
Ein Quartierplanverfahren kann auf das Gesuch eines Grundeigentümers oder von Amtes wegen eingeleitet werden. Für die Projektentwicklung und die Verfahrensleitung ist das Amt für Städtebau zuständig. Die Festsetzung erfolgt durch den Stadtrat. Nach der Genehmigung durch die Baudirektion, dem grundbuchlichen Vollzug und der Projektgenehmigung können die Anlagen gebaut werden. Die Oberaufsicht über den Bau hat das Tiefbauamt.