Verkehrssicherheitstag 2025
Der nächste Tag der Verkehrssicherheit findet am 6. November 2025 statt.
Frühere Verkehrssicherheitstage
Preis für Verkehrssicherheit
Alle zwei Jahre wird der Preis für Verkehrssicherheit verliehen. Studierende können ihre Diplomarbeit im Fachbereich der urbanen Verkehrssicherheit einreichen.
Der Inhalt der Diplomarbeit soll möglichst im Einflussbereich der Stadtverwaltung Zürich liegen und den Schwerpunkt auf die urbane Verkehrssicherheit (z. B. Infrastruktur, Prävention, Sensibilisierung, Kommunikation) setzen.
Das übergeordnete Ziel der Arbeit soll eine Reduktion der Anzahl der Verunfallten im urbanen Strassenverkehr sein.
Machen Sie mit und finden Sie alle Details im nachstehenden Reglement:
1. Zielsetzung
Der Preis soll interessierte Studierende dazu motivieren, eine Diplomarbeit (Master- oder Bachelor) im Fachbereich der urbanen Verkehrssicherheit zu verfassen und dabei insbesondere praxisbezogene Aspekte einzubeziehen. Die Zusammenarbeit zwischen städtischer Verwaltung und Hochschulen soll intensiviert und das Thema «Urbane Verkehrssicherheit» stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden.
2. Teilnahmebedingungen
Grundsätzlich sind Studierende aller anerkannten und akkreditierten Schweizer Hochschulen teilnahmeberechtigt. Es können Einzelpersonen oder Teams teilnehmen. Die eingereichte Diplomarbeit muss folgende Kriterien erfüllen:
Die Diplomarbeit …
- ist abgeschlossen und wurde mindestens mit Note 5 bzw. «Gut» bewertet;
- wurde während der vergangenen 24 Monate an einer Schweizer Hochschule gemäss oben erwähnter Liste abgeschlossen;
- ist auf Deutsch oder Englisch verfasst.
Der Inhalt der Diplomarbeit liegt möglichst im Einflussbereich der Stadtverwaltung Zürich; demnach liegt der Schwerpunkt bei der urbanen Verkehrssicherheit (z.B. Infrastruktur, Prävention, Sensibilisierung, Kommunikation). Themen wie z. B. die Fahrzeugtechnik oder die gesetzlichen Grundlagen liegen nicht im Einflussbereich der Stadtverwaltung und können demnach nicht berücksichtigt werden. Das übergeordnete Ziel der Arbeit soll eine Reduktion der Anzahl der Verunfallten im urbanen Strassenverkehr sein.
3. Einreichen der Diplomarbeit
Die Diplomarbeiten werden direkt von den Studierenden mit folgenden Angaben und Beilagen eingereicht:
Ein Exemplar in gedruckter und gebundener Form an
Stadt Zürich
Dienstabteilung Verkehr «Preis für urbane Verkehrssicherheit»
Mühlegasse 18/22
Postfach
8021 Zürich
sowie in elektronischer Form (PDF) an dav-verkehrssicherheit@zuerich.ch;
Beilagen:
- Name, Vorname, vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Verfassers/der Verfasserin der Diplomarbeit, evt. Lebenslauf;
- Nachweis über den Abschluss samt Benotung (z. B. Kopie des Diplomzeugnisses oder Bestätigung der Hochschule);
- Angaben über Art der Arbeit (Bachelor/Master), Hochschule und offiziellen Betreuer der betreffenden Hochschule.
4. Jury und Beurteilung der Diplomarbeiten
Die Jury besteht aus vier ausgewählten Fachleuten der Dienstabteilung Verkehr.
Bei der Beurteilung der Diplomarbeiten wird das Schwergewicht nicht auf akademische Beurteilungskriterien gelegt, sondern auf den inhaltlichen Praxisbezug. Insbesondere steht eine mögliche Umsetzbarkeit für die städtische Verwaltung unter Berücksichtigung des übergeordneten Ziels einer Reduktion der Anzahl Verunfallter im Strassenverkehr im Vordergrund.
5. Preisverleihung
Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Voraussetzung für eine Preisverleihung sind mindestens drei eingereichte Diplomarbeiten, die den formellen und inhaltlichen Anforderungen genügen. Von allen eingereichten Diplomarbeiten wird nur die von der Jury als beste bewertete ausgezeichnet. Der Preis besteht aus einer Geldprämie von 3000 Franken für die Diplomarbeit. Falls sie von mehreren Personen verfasst wurde, so wird die Prämie unter diesen aufgeteilt.
Die Preisübergabe und Würdigung der Arbeit findet im Rahmen eines von der Dienstabteilung Verkehr organisierten offiziellen Anlasses statt. Die Anwesenheit der Preisträgerin oder des Preisträgers ist erwünscht.
6. Haftung
Die Dienstabteilung Verkehr behält sich das Recht vor, aus welchen Gründen auch immer, den Wettbewerb zu verkürzen, zu verlängern, zu verlegen, zu ändern oder abzusagen und die Teilnehmenden darüber in Kenntnis zu setzen. In keinem Fall kann eine Haftung der Dienstabteilung Verkehr in Anspruch genommen werden.
Zürich, 1. Juli 2017