
Die Verwendung von Elektro-Trendfahrzeugen ist gesetzlich geregelt und nicht vollkommen risikofrei. Elektro-Trendfahrzeuge werden von einem Elektromotor angetrieben und sind damit schnell und leise unterwegs. Das kann im Strassenverkehr rasch zu gefährlichen Situationen führen.
Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Vorschriften und Verkehrsregeln kennen.
- eine Person pro Fahrzeug
- Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden
- ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen
- Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet
- 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M
- für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren den Führerausweis
- Die Benutzung von Velostreifen und -wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden
- Parkiert wird primär auf dafür vorgesehenen Flächen oder Einrichtungen. Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1,5 Meter breiter Raum frei bleibt, ansonsten gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrer*innen von Velos oder Motorfahrrädern
- An Ampeln mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen, Fussgänger*innen auf dem Fussgängerstreifen ist jedoch der Vortritt zu gewähren.
- das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen und entsprechend ausgerüstet sein, zum Beispiel mit einem Licht und einer Glocke (siehe auch Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge ASTRA)
Für Elektro-Trendfahrzeuge gelten die gleichen Vorschriftssignale und Zusatztafeln wir für Fahrräder oder Motorfahrräder. Die drei Abbildungen zeigen, ein Allgemeines Fahrverbot, ein Signal Verbot für Motorfahrzeuge und die Zusatztafel Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrradfahrer gestattet.


- Geschwindigkeit: 20 km/h
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: eine Person
- Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
- Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Das E-Trottinett ist den Velos gleichgestellt. Die Benutzung von Velostreifen und -wegen ist obligatorisch. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

- Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: eine Person (+1 Kindersitz), (Ausnahmen nach Art. 63 Abs. 3 VRV)
- Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
- Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Das langsame Elektro-Bike ist den Velos gleichgestellt. Die Benutzung von Velostreifen und -wegen ist obligatorisch. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

- Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: eine Person (Ausnahmen nach Art. 63 Abs. 3 VRV)
- Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
- Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Der Elektro-Roller ist den Velos gleichgestellt. Die Benutzung von Velostreifen und -wegen ist obligatorisch. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

- Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: eine Person (Ausnahmen nach Art. 63 Abs. 3 VRV)
- Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
- Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Der Elektro-Scooter ist den Velos gleichgestellt. Die Benutzung von Velostreifen und -wegen ist obligatorisch. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

- Geschwindigkeit: 20 km/h
- Kontrollschild: Erforderlich
- Platzzahl: eine Person
- Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
- Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Der Elektro-Stehroller ist den Velos gleichgestellt. Die Benutzung von Velostreifen und -wegen ist obligatorisch. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

- Geschwindigkeit: 30 km/h / 45 km/h mit Tretunterstützung
- Kontrollschild: erforderlich
- Platzzahl: eine Person (+1 Kindersitz)
- Führerausweis: Kategorie M (ab 14 Jahren)
- Velohelm: erforderlich
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Das schnelle Elektro-Bike ist den Velos gleichgestellt. Die Benutzung von Velostreifen und -wegen ist obligatorisch. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist mit ausgeschaltetem Motor zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und den technischen Anforderungen ist die Nutzung der nachfolgend aufgeführten Trendfahrzeuge auf öffentlichem Grund nicht gestattet, d. h. auf öffentlichen Strassen, Quartierstrassen, Begegnungszonen, Trottoirs sowie Parkplätzen bei Einkaufszentren usw. Die Fahrzeuge dürfen nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Die nachfolgenden Abbildungen von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere elektrisch angetriebene «Fun-Geräte» ohne Zulassung. Überlegen Sie sich deshalb den Kauf solcher Trendfahrzeuge genau.
Die nachfolgenden Abbildungen von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere elektrisch angetriebene «Fun-Geräte» ohne Zulassung. Überlegen Sie sich deshalb den Kauf solcher Trendfahrzeuge genau.
Die vier Bilder zeigen ein Hooverboard, ein Monowheel, ein Onewheel und ein Skateboard mit Elektroantrieb.