Zufahrtsbewilligungen werden für Anwohnende, Geschäftsbetriebe sowie für Inhaber*innen privater Parkplätze in den betroffenen Zonen ausgestellt. Anträge auf Bewilligungen sind schriftlich an die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr zu richten.
Zufahrtsbewilligungen berechtigen nicht zum Parkieren in den genannten Zonen.
Der Einbahnverkehr auf der Dreiwiesenstrasse gilt, wenn die Parkplätze nördlich der Tramhaltestelle Zoo voll ausgelastet sind. Die Bewilligung berechtigt zur Zufahrt in die gesperrte Fahrspur zwischen der Tobelhofstrasse und der Zürichbergstrasse in Richtung Zoo Zürich.
Berechtigt zum Bezug einer Zufahrtsbewilligung sind:
- Anwohnende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Beschäftigte und Gewerbetreibende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Pächterinnen und Pächter von Familiengärten im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Betreiberin oder Betreiber des Shuttle-Service für Zoobesuchende
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
Dreiwiesenstrasse, Abschnitt Tobelhofstrasse bis Zürichbergstrasse
Das Fahrverbot in den Fussgängerzonen besteht von 12 bis 5 Uhr. Die Bewilligungen berechtigen nicht zum Parkieren.
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
- Zähringer-/Predigerplatz
- Mühlegasse
- Seilergraben
- Hirschengraben
- Rämistrasse
- Limmatquai
- Limmatquai
- Mühlegasse
- Seilergraben
- Central
Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren und kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
- Links der Limmat, begrenzt durch die Bahnhofstrasse (Teilstück Augustiner- bis Kuttelgasse)
- Oetenbachgasse
- Limmat
- Münsterhof (inklusive)
- Poststrasse
- Zeugwartstrasse
- St. Peterstrasse
Das Nachtfahrverbot besteht von 22 bis 5 Uhr.
Personen, die bereits im Besitz einer C1-Spezialbewilligung (Zufahrtsbewilligung in die Fussgängerzone) sind, benötigen keine zusätzliche Bewilligung.
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
Das Nachtfahrverbot gilt von 22 bis 5.30 Uhr.
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
- Innerhalb Schöneggstrasse
- Militärstrasse
- Kanonengasse
- Hohlstrasse
- Feldstrasse
Das Nachtfahrverbot gilt von 22 bis 3 Uhr.
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
- Innerer Kreis 5
- Gebiet innerhalb des Perimeters Langstrasse
- Limmatstrasse und SBB-Gleisanlage
Das Nachtfahrverbot besteht von 22 bis 3 Uhr.
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
- Ackerstrasse, Teilstück Limmat-/Zollstrasse
- Fierzgasse
- Hafnerstrasse, Teilstück Zoll-/Limmatstrasse
- Heinrichstrasse, Teilstück Lang-/Ackerstrasse
- Johannesgasse
- Josefstrasse, Teilstück Lang-/Zollstrasse
- Konradstrasse
- Klingenstrasse
- Marstallweg
- Mattengasse
- Neugasse, Teilstück Zoll-/Langstrasse
- Radgasse
- Reishauerstrasse
- Zollstrasse
Das Nachtfahrverbot besteht von 22 bis 5 Uhr.
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
Müllerstrasse Abschnitt Kasernenstrasse bis Rebgasse
Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren, sondern für Ausnahmefahrten zwecks Güterumschlags oder Ein- und Aussteigenlassen von Personen, die keine Zufahrtsbewilligung haben.
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 10 Franken pro Tag.
- Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr
- Regional- und Quartierwachen der Stadtpolizei
Personen, die einen zwingenden Grund für das Befahren einer bestimmten Strasse im allgemeinen Fahrverbot nachweisen können, erhalten eine Bewilligung für Ausnahmefahrten.
Eine Zufahrtsbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr
Ist ein Fahrzeug mit einer gültigen Bewilligung zum Abstellen oder zur Zufahrt in der Reparatur oder im Service, kann kostenlos eine provisorische Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug bestellt werden. Die Ersatzbewilligung muss zusammen mit der Originalbewilligung gut sichtbar im Ersatzfahrzeug angebracht werden.