Auf dem gesamten Stadtgebiet stehen Parkplätze für motorisierte Fahrzeuge und Zweiradabstellplätze zur Verfügung.
In der Stadt Zürich hat es auf öffentlichem Grund vor allem Parkplätze der Blauen Zone oder weiss markierte Parkplätze für Besucher*innen oder Kund*innen. In der Blauen Zone darf mit einer Anwohnerparkkarte unbeschränkt parkiert werden.
Die öffentlich zugänglichen Parkplätze auf dem Stadtgebiet werden regelmässig erhoben. Die Daten werden auf dem Züriplan und dem städtischen OpenData Portal publiziert.
In den zehn städtischen Parkhäusern gibt es insgesamt 3400 Parkplätze. Davon werden 1600 dauerhaft vermietet. Es handelt sich um die Parkhäuser Hohe Promenade, Hardau II, Hauptbahnhof, Vorderberg, Feldegg, Zürichhorn, Hardturm, Helvetiaplatz, Dorflinde und Urania.
Die städtischen Parkhäuser leisten einen Beitrag dazu, den Parkraum effizient zu nutzen und den Parksuchverkehr zu minimieren. Indem Parkraum in den Untergrund verlegt wird, wird wertvolle Fläche im Stadtraum frei für andere Nutzungen. Für Anwohnende und das lokale Gewerbe gibt es ausserdem Dauermietparkplätze.
Die Parkhäuser bewirtschaftet die Parking Zürich AG (PZAG) im Auftrag der Stadt. Die Stadt ist alleinige Aktionärin der PZAG und hält das Aktienkapital.
Eine Übersicht über alle Parkhäuser in der Stadt Zürich sowie die Anzahl freier Parkplätze ist zu finden unter www.pls-zh.ch.
Für Reisebusse gibt es an ausgewiesenen Standorten öffentlich zugängliche Halte- und Parkplätze. Insbesondere für Fernbusse Terminal am Sihlquai zur Verfügung. Die Standorte der Parkplätze für Reisebusse sind auf dem Züriplan ersichtlich.
Die städtische Parkplatzverordnung (PPV) regelt die Erstellung von Abstellplätzen auf Privatgrund für Autos und Velos bei Neu- und Umbauten. Die teilrevidierte PPV ist am 12. September 2016 in Kraft getreten und definiert neu die Regelungen zum Mobilitätskonzept für autoarme Nutzungen. Unterstützung dazu bietet der Leitfaden autoarme Nutzungen.
Grundlagen zur Parkplatzberechnung finden Sie unter «baurechtliche Auskünfte».
Der Plan mit den Reduktionsgebieten ist auch auf dem städtischen OpenData-Portal veröffentlicht.
Die Stadt Zürich bietet total 261 Parkplätze für gehbehinderte Fahrzeuglenker*innen an (Stand 23. Dezember 2024). Parkbewilligungen für gehbehinderten Personen können beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich beantragt werden.
Zusätzliche Parkplätze für gehbehinderte Fahrzeuglenker*innen werden erstellt, wo es sinnvoll und möglich ist. Für Wünsche wenden Sie sich bitte an die Dienstabteilung Verkehr.
Die Stadt erhebt regelmässig die öffentlich zugänglichen Zweiradabstellplätze. Auf dem Züriplan finden Sie alle Standorte, auch mit Fotos. Auch dieser Datensatz wird auf dem städtischen Open Data Portal zugänglich gemacht. An den städtischen Bahnhöfen gibt es ausserdem noch gesicherte Abstellplätze.