Die Spezialbewilligung berechtigt zum Parkieren des Fahrzeugs in den Blauen Zonen der Stadt Zürich.
Ärzt*innen, Pflege- und Betreuungspersonal (Spitex) erhalten eine Spezialbewilligung für das Abstellen ihres Fahrzeugs in kurzer Distanz zu ihrem Einsatzort.
Die Spezialbewilligungen berechtigen Ärzt*innen oder Spitexorganisationen im Einsatz, ihre Fahrzeuge in der Blauen Zone oder auf Parkplätzen mit Parkzeitbeschränkungen abzustellen.
Ist ein Fahrzeug mit einer gültigen Bewilligung zum Abstellen oder zur Zufahrt in der Reparatur oder im Service, kann kostenlos eine provisorische Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug bestellt werden. Die Ersatzbewilligung muss zusammen mit der Originalbewilligung gut sichtbar im Ersatzfahrzeug angebracht werden.
Die Ersatzbewilligung ist maximal zehn Tage gültig und kann im Kalenderjahr dreimal online (ohne Prüfung) bezogen werden. Jeder weitere Bezug ist nur mit Bestätigung der Service- oder Reparaturwerkstätte direkt bei der Bewilligungsstelle möglich.
Gratis
Es gelten die gleichen Bedingungen, Auflagen und Bezugsberechtigungen wie für die Originalparkkarten und -bewilligungen.
Personen mit einer erheblichen Gehbehinderung oder Organisationen, die solche Personen transportieren, können beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich eine Parkkarte beantragen. Damit erhalten sie gewisse Erleichterungen für das Parkieren von Motorfahrzeugen.
Mit einer Parkkarte für Gehbehinderte dürfen Sie zeitlich unbegrenzt auf weiss oder blau markierten Parkplätzen sowie auf Behindertenparkplätzen parken.
An Orten, die mit einem Parkverbot markiert oder signalisiert sind, ist das Parken jedoch auf maximal 3 Stunden beschränkt.
In der Stadt Zürich ist das Parken mit einer Parkkarte für Gehbehinderte kostenfrei. Für die Zufahrt in Fussgängerzonen oder Fahrverbotszonen ist die Parkkarte allein nicht ausreichend; hierfür benötigen Sie zusätzlich eine Zufahrtsbewilligung.
Die Ausstellung der Parkkarte für Gehbehinderte erfolgt durch das Strassenverkehrsamt.