Parkkarten berechtigen zum zeitlich beschränkten Parkieren in der Blauen Zone. Nachfolgend finden Sie Information zum Geltungsbereich, der korrekten Anwendung sowie den Bezugsmöglichkeiten einer Parkscheibe.
Die Parkscheibe ist auf Parkplätzen in der Blauen Zone sowie auch auf Parkfeldern gültig, die mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und einer Zusatztafel für die maximale Parkdauer beschildert sind.
Auf Strassen und Plätzen in der Blauen Zone ist das Parkieren an Werktagen (Montag bis Samstag) zeitlich beschränkt. Bei jedem in einer Blauen Zone parkierten Fahrzeug muss eine Parkscheibe gut sichtbar angebracht werden. Elektronische Parkscheiben sind nicht erlaubt.
Gebüsst wird, wenn
- die Parkscheibe nicht gut oder nicht vollständig sichtbar ist
- die Ankunftszeit falsch eingestellt wurde
- die maximal zulässige Parkdauer überschritten wurde
- die Ankunftszeit neu eingestellt wurde, ohne dass das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt worden ist
- eine nicht den Vorschriften entsprechende Parkscheibe verwendet wird
Fahrzeuge dürfen von Montag bis Samstag zwischen 8 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18 Uhr für eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18 und 8 gilt die Parkscheibe bis 9 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.
Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss immer auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden.
Beispiel
Ankunftszeit: 9.05 Uhr | Einstellung: 9.30 Uhr | Abfahrtszeit: 10.30 Uhr
Zwischen 19 und 7.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 8 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.
Die Bestimmungen über den Gebrauch der Parkscheibe und die in der Blauen Zone erlaubte Parkzeit stehen auch auf der Rückseite der Parkscheibe.
Parkscheiben können unter anderem bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr (Mühlegasse 18), bei den Wachen der Stadtpolizei Zürich oder im Fachhandel bezogen werden.