Handwerksbetriebe können für ihre Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen (leichte Motorwagen) eine Gewerbeparkkarte beantragen. Auch Handelsreisende, Marktfahrer*innen sowie Angestellte im Schichtdienst benötigen zum Parkieren in bestimmten Gebieten eine Parkkarte oder Spezialbewilligung.
Handwerksbetriebe können für ihre Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen (leichte Motorwagen) eine Gewerbeparkkarte beantragen. Die Gewerbeparkkarte berechtigt, leichte Motorwagen unbeschränkt in allen Blauen Zonen der Stadt Zürich abzustellen.
Handwerksbetriebe können Gewerbeparkkarten für ihre Firmenfahrzeuge (leichte Motorwagen) bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr beantragen.
- 480 Franken pro Kalenderjahr für max. sechs Kontrollschildnummern
- 360 Franken pro Kalenderjahr für eine Kontrollschildnummer
Handelsreisende mit schweren Musterkollektionen oder -koffern mit hohem Wert erhalten eine Spezialbewilligung für das Abstellen ihres Fahrzeuges. Diese berechtigt während der Dauer der Vorführung zum Abstellen eines Fahrzeugs in der Blauen Zone sowie auf Parkfeldern mit Zeitbeschränkung für max. vier Stunden.
Die Ankunftszeit ist mit einer Parkscheibe anzuzeigen.
Die Spezialbewilligung für Handelsreisende ist schriftlich bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr zu beantragen.
Eine Spezialbewilligung kostet 330 Franken pro Kalenderjahr.
Marktfahrer*innen erhalten eine Bewilligung, ihre Fahrzeuge auf zugewiesene Parkfeldern beim Markt abzustellen. Die Spezialbewilligung berechtigt Marktfahrer*innen zum Abstellen eines Fahrzeugs während der Dauer des Marktes auf den von der Marktpolizei zugewiesenen Parkfeldern.
Auf der Parkkarte dürfen maximal 6 Kontrollschilder aufgeführt werden. Sie ist nur für jenes Fahrzeug gültig, in dem die Originalkarte aufliegt.
Die Spezialbewilligung für Marktfahrer*innen ist mit einem schriftlichen und von der Marktpolizei bestätigten Gesuch an die Bewilligungsstelle zu richten.
Eine Spezialbewilligung kostet 30 Franken pro Kalenderjahr.
Angestellte im Schichtdienst erhalten eine Spezialbewilligung für das Abstellen ihres Fahrzeugs in der Blauen Zone. Diese berechtigt Angestellte mit Schichtarbeitszeiten, ihr Fahrzeug in der Blauen Zone am Arbeitsplatz abzustellen.
Die Bewilligung beschränkt sich auf die Blaue Zone im Postleitzahlkreis des Betriebes. Sie gilt für eine begrenzte Früh- (8 bis 12 Uhr) oder Spätschicht (15 bis 19 Uhr) pro Tag. Dauert die Frühschicht länger oder beginnt die Spätschicht früher, kann die Parkzeit mit der Parkscheibe verlängert werden.
Schichtbewilligungen können auch von Taxifahrenden mit Nachtdienst beantragt werden.
Das Gesuch erfolgt schriftlich durch den*die Arbeitgeber*in bei der Bewilligungsstelle. Der*die Arbeitgeber*in bestätigt in seinem*ihrem Antrag, dass vor oder nach der Arbeit kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Nach Genehmigung können die einzelnen Bewilligungen auch durch den Arbeitnehmer am Schalter der Bewilligungsstelle bezogen werden.
Ein Block à 10 Spezialbewilligungen kostet 50 Franken.
Ist ein Fahrzeug mit einer gültigen Bewilligung zum Abstellen oder zur Zufahrt in der Reparatur oder im Service, kann kostenlos eine provisorische Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug bestellt werden. Die Ersatzbewilligung muss zusammen mit der Originalbewilligung gut sichtbar im Ersatzfahrzeug angebracht werden.