Die Bestellperioden des Regionalverkehrs sind mit den Bestellperioden des weiteren öffentlichen Verkehrs harmonisiert und erfolgen innerhalb einer zweijährigen Fahrplanperiode. Gegenstand des kantonalen Fahrplanverfahrens sind die Angebote des Orts- und Regionalverkehrs (S-Bahn, Tram, Bus, Schiff und Seilbahn).
Die nächsten Eingaben zum Fahrplanverfahren werden im Frühjahr 2026 möglich sein.
Marktverantwortliche Verkehrsunternehmen (MVU)
- Entwicklung der Angebotskonzepte und Erstellen der Fahrpläne (§6 FVV)
- Einbezug der RVK und der Gemeinden (§6 FVV)
Zürcher Verkehrsverbund (ZVV)
- Verteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Marktgebiete (§12 FVV)
- Formulierung der Strategie für die Angebotsausbauten in den Marktgebieten (§12 FVV)
- Organisation und Koordination des Fahrplanverfahrens (§4 und 5 FVV)
Verkehrsrat («Verwaltungsrat» des ZVV)
- Festlegen des Verbundfahrplans (§16 FVV)
Gemeinden
- Eingabe von Begehren (§11 FVV)
- Einbezug der Bevölkerung (Fahrplanauflage) und Beurteilung der Begehren aus der Bevölkerung
- Einsitz in RVK (§8 FVV)
- Rekursmöglichkeit (§17 FVV)
Regionale Verkehrskonferenzen (RVK)
- Koordination der Interessen der vertretenen Gemeinden (§7 FVV)
- Informationsaustausch zwischen den Transportunternehmen, den Gemeinden und regionalen Institutionen (§7 FVV)