Städtische Wohnungen sind für die einkommensschwächere Bevölkerung gedacht. Bei der Wohnungsvergabe achten wir auf einen ausgewogenen Mix bezüglich Herkunft, Alter und Lebenssituation. Als Richtwerte dafür dienen gesamtstädtische Durchschnittswerte.
Bitte beachten Sie die Kriterien und Regelungen, die bei einer Bewerbung erfüllt sein müssen:
Mindestbelegung
- 2-Zimmer-Wohnungen: mindestens eine Person
- 3-Zimmer-Wohnungen: mindestens zwei Personen
- 4- und 4,5-Zimmer-Wohnungen: mindestens drei Personen
- 5,5-Zimmer-Wohnungen: mindestens vier Personen
Maximales massgebendes Haushaltseinkommen
Das steuerbare Einkommen aller Personen im Haushalt zuzüglich eines Zehntels des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken darf bei freitragenden Wohnungen die folgenden Beträge nicht überschreiten.
Sie können sich ausschliesslich über die Internetplattform E-Vermietung für eine Wohnung bewerben. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne zu Bürozeiten an unserem Empfang (Morgartenstrasse 29, 8004 Zürich).
Informationen zu den Wohnungen finden Sie auf dieser Webseite. Melden Sie Ihr Interesse bis am 7. März 2025, 12.00 Uhr online an (Links unten). Die Reihenfolge, in der die Anmeldungen eingehen, hat keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie in «Mein Konto» eine Mitteilung, ob Sie Ihre vollständige Bewerbung einreichen können oder nicht. Die Auswahl der 1065 Haushalte, die eine Bewerbung einreichen können, trifft ein Zufallsgenerator.
Die per Zufallsgenerator ausgewählten Bewerbenden werden zur Besichtigung der Musterwohnung vom 17. bis 21. März eingeladen. Dabei wird ein festes Zeitfenster zugeteilt. Wer nicht persönlich teilnehmen kann, darf sich vertreten lassen – bitte informieren Sie uns vorher.
Wenn Sie an der Besichtigung teilgenommen haben, erhalten Sie in «Mein Konto» einen Link, um Ihre Bewerbung einzureichen. Für eine vollständige Bewerbung halten Sie bitte diese Dokumente in digitaler Form bereit (Sie müssen die Dokumente hochladen):
- Letzte definitive Steuerschlussrechnung (nicht Steuererklärung) / Quellensteuerbescheinigung
- Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie von Pass / ID / Aufenthaltsbewilligung
- Lohnausweis / Unterstützungsbestätigung
Wir prüfen die Bewerbungen auf Vollständigkeit, Richtigkeit der Angaben und Erfüllung der Mietbedingungen. Unvollständige oder fehlerhafte Bewerbungen werden abgelehnt. Die Zuteilung der Wohnungen erfolgt gemäss den Mietbedingungen und der Verfügbarkeit.
Die Wohnungen werden etappenweise vermietet. Die letzten Zusagen erfolgen voraussichtlich im Mai 2025. Absagen werden erst versandt, wenn alle künftigen Mietenden den unterschriebenen Mietvertrag zurückgeschickt haben (vermutlich im Juni 2025).
Die Mietverträge werden in den Wochen nach der mündlichen Zusage verschickt. Zuerst unterschreibt die Mietpartei, dann die Stadt Zürich.
Die neuen Mietenden können die Wohnung etappenweise zwischen dem 3. und 24. Oktober 2025 beziehen.
Die Anmeldefrist für die Vermietung ist abgelaufen.
Nur die per Zufallsgenerator ausgewählten Haushalte dürfen die Musterwohnung besichtigen und anschliessend eine Bewerbung einreichen. Eine Bewerbung ist nur nach der Besichtigung möglich.
Falls nicht alle Wohnungen entsprechend den Mietbedingungen vergeben werden können, werden die verbleibenden Wohnungen erneut angeboten. Schauen Sie bei Interesse regelmässig vorbei.
Tipp: Über grössere Vermietungen informieren wir stets mit dem Ligi-Newsletter.