Für Einzelpersonen, junge Erwachsene, Paare sowie Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern, die kein Dach über dem Kopf haben oder unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit stehen, bietet die Stadt Zürich verschiedene Wohnangebote an. Die Stadt Zürich ist aber keine Wohnungs-Vermittlungs-Stelle. Vielmehr handelt es sich um sozialarbeiterisch begleitete oder betreute Unterkünfte.
Wenn Sie in der Stadt Zürich gemeldet sind und sich für ein Wohnangebot anmelden wollen, müssen Sie persönlich bei «Anmeldung und Sekretariat» mit den mitzubringenden Unterlagen (Checkliste unten) vorbeikommen. Sind Sie bereits bei den Sozialen Diensten gemeldet? Dann können Sie auch Ihre*n Sozialarbeiter*in kontaktieren.
Zum Anmeldegespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Persönlicher Ausweis
- Krankenkassenausweis
- IV-Verfügung (bei IV-Rente)
- KESB-Beschluss (bei Beistandschaft)
- Sozialhilfe-Bestätigung der Sozialen Dienste oder Steuerrechnung, Zusammenstellung aller Einkünfte
- Auszug aus dem Betreibungsregister
- falls vorhanden Mietvertrag und Kündigung
Zum Anmeldegespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausweise aller Personen im Haushalt
- Mietvertrag, Kündigungsbrief
- Sozialhilfe-Bestätigung der Sozialen Dienste (falls vorhanden) oder Steuerrechnung, Zusammenstellung aller Einkünfte
- Krankenkassen-Karte
- Auszug aus dem Betreibungsregister
Zum Anmeldegespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Persönlicher Ausweis
- Sozialhilfe-Bestätigung der Sozialen Dienste (falls vorhanden)
- Krankenkassen-Karte
- Montag bis Freitag 9 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag 9 bis 17 Uhr
Melden Sie sich bei uns, wenn
- Sie obdachlos sind, ohne Meldeadresse und sich in Zürich aufhalten,
- Sie vom Ausland zurück in die Schweiz gekehrt sind, sich in der Stadt Zürich niederlassen möchten und keine Unterkunft haben oder
- Sie als Touristin oder Tourist mittellos sind und Ihre Rückreise nicht mehr bezahlen können.
- Auslandschweizer*innen aus einem Risikogebiet (siehe BAG-Liste der Risikoländer) kontaktieren uns bitte im Voraus telefonisch oder per Kontaktformular.
Die Notschlafstelle bietet obdachlosen Menschen aus der Stadt Zürich kostenlos ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Die Mitarbeitenden betreuen und beraten die Benutzenden und suchen mit ihnen nach angemessenen Wohnlösungen.
- Mehrbettzimmer
- Duschen
- Waschmaschine und Tumbler
- Kochgelegenheit
- Einfache Verpflegung, Frühstück
- Separate Frauenetage
Fachpersonen sorgen 365 Tage im Jahr für eine situationsangemessene Betreuung. Sie vermitteln zu Institutionen wie Drogenberatungsstellen und ambulanten medizinischen Einrichtungen, sie unterstützen bei drängenden Problemen, sie helfen bei medizinischen Notfällen und geben sauberes Injektionsmaterial ab.
- Mindestens 18 Jahre alt
- Wohnsitz in der Stadt Zürich
- Persönlicher Ausweis
- Keine Tiere
In (ausgewiesenen) Notlagen entscheidet das Team der Notschlafstelle über die Beherbergung auswärtiger Personen für eine Nacht.
Die Notschlafstelle ist eine Notunterkunft für eine Nacht. Für Menschen, die die Einrichtung länger nutzen, gibt es eine Aufenthaltsbeschränkung von maximal vier Monaten.
Die Notschlafstelle ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet:
- Winterhalbjahr: 1. Oktober bis 31. März: 20.30 bis 10 Uhr
- Sommerhalbjahr: 1. April bis 30. September: 21 bis 10 Uhr
Der Zugang wird bis um 0.30 Uhr gewährt.
Die Notunterkunft für Familien nimmt obdachlose Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern auf, die ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben. Das Angebot dient der Unterbringung in Notfällen und ist auf sechs Monate befristet. Ziel ist es, die familiäre Situation zu stabilisieren und die Betroffenen so zu fördern, dass ein Übertritt in den freien Wohnungsmarkt wieder möglich wird.
Familien müssen telefonisch durch die Sozialen Dienste unter der Nummer +41 44 412 65 54 bei der Anmeldung und Abklärung angemeldet werden.
In dringenden Fällen von Montag bis Sonntag ist eine Anmeldung und der Eintritt direkt bei der Notunterkunft für Familien möglich.
Die Standorte der Notunterkunft für Familien sind täglich von 13 bis 19 Uhr telefonisch erreichbar. Am Wochenende sowie an Feiertagen erfolgen Notaufnahmen von 17 bis 19 Uhr. Eine telefonische Anmeldung im Büro Rieterstrasse ist erforderlich: Telefon +41 44 415 35 80.
Die Notschlafstelle bietet obdachlosen Menschen aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Die Mitarbeitenden betreuen und beraten die Benutzenden und suchen mit ihnen nach angemessenen Wohnlösungen.
Die betreute Nachtpension ist ein Angebot, das sich an ältere, sozial desintegrierte Menschen richtet, die über längere Zeit in der Notschlafstelle nächtigten. Es handelt sich um obdachlose Einzelpersonen, die sich gegen eine dauerhaftere Wohnlösung wehren oder in anderen Wohneinrichtungen nicht aufgenommen werden. Die Einrichtung bietet Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit im Einzelzimmer sowie stationäre Betreuung. Der Aufenthalt dient der Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen und der Suche nach einer zuträglichen Anschlusslösung. Der Aufenthalt ist auf maximal ein Jahr befristet.
Die Ambulante Wohnintegration ist ein ambulant betreutes Angebot für Einzelpersonen mit mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Wohnsitz in der Stadt Zürich. Das Angebot richtet sich an sozial desintegrierte und suchtmittelabhängige Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Wohnalltag allein zu meistern. Die ambulante Betreuung setzt bei den Ursachen der prekären Wohnsituation an und soll den Klient*innen das eigenständige Wohnen im eigenen Zimmer ermöglichen sowie die soziale Integration fördern. Die Klient*innen werden angeleitet und überwacht.
Die Stationäre Wohnintegration ist ein betreutes Wohnangebot für sozial und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, sich in ein Heim einzufügen. Die Einrichtung verfügt über eine rollstuhlgängige Liegenschaft mit möblierten Einzelzimmern und bietet fachliche Betreuung an 365 Tagen im Jahr. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Fähigkeit der*des Klient*in, die Mindestanforderungen hinsichtlich Selbstständigkeit erfüllen zu können. Die Aufenthaltsvereinbarung ist unbefristet.
Die Beaufsichtigte Wohnintegration ist ein Wohnangebot für psychisch beeinträchtigte Personen, die aufgrund ihrer stark eingeschränkten Wohn- und Sozialkompetenz nicht in der Lage sind, sich in ein bestehendes Wohnintegrationsangebot einzufügen. Voraussetzung ist ein mindestens zweijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Stadt Zürich. Klient*innen aus anderen Gemeinden des Kantons Zürich können bei gesicherter Finanzierung und freien Plätzen aufgenommen werden. Mit der 24-Stunden-Präsenz von Fachpersonen bietet die Beaufsichtigte Wohnintegration einen Rahmen, der vor Eskalationen schützt und stabilisierend wirkt.
Die Notunterkunft für Familien ist eine betreute Kollektivunterkunft für obdachlose Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern und Wohnsitz in der Stadt Zürich. Das Angebot dient der Unterbringung in Notfällen und ist auf sechs Monate befristet. Ziel ist es, die familiäre Situation zu stabilisieren und die Betroffenen so zu fördern, dass ein Übertritt in den freien Wohnungsmarkt wieder möglich wird.
Das auf 2 Jahre befristete Angebot richtet sich an wohnungslose oder unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit stehende Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern. Voraussetzung ist ein mindestens zweijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Stadt Zürich. Als Familien gelten auch Alleinerziehende und Konkubinatspaare mit Kindern. Die Unterbringung erfolgt in 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen in der Stadt Zürich. Die ambulante Betreuung ist obligatorisch und zielt auf die Befähigung zum selbständigen Wohnen und auf die Reintegration in den freien Wohnungsmarkt.
Das Übergangswohnen bietet wohnungslosen Einzelpersonen und Paaren, die ihre Wohnung verloren haben, möblierte Appartements und unterstützt sie bei der Suche nach einer eigenen Wohnung. Das Angebot richtet sich an 30- bis 60-jährige Einzelpersonen und Paare, die ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich haben und wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen. Der Aufenthalt ist auf ein Jahr befristet. Das Betreuungsziel ist die schnelle Rückkehr in ein normales Mietverhältnis.
Das Übergangswohnen für junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren ist ein Angebot mit fachlicher Betreuung an 365 Tagen pro Jahr. Es richtet sich an junge Erwachsene, die weder selbständig wohnen noch sich in einen Heimbetrieb einfügen können. Der Aufenthalt dient der Schadensminderung und Stabilisierung der Situation und zielt auf eine zuträgliche Anschlusslösung. Die sozialpädagogische Betreuung ist obligatorisch mit dem Ziel der individuellen Förderung und Unterstützung.