Im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit (Art. 6 der Asylfürsorgeverordnung) ist die AOZ im Auftrag der Stadt Zürich für die Unterstützung und Unterbringung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingsstatus verantwortlich. Für die Unterbringung stehen diverse Liegenschaften und Einzelwohnungen in der Stadt Zürich sowie temporäre Wohnsiedlungen zur Verfügung. Mehr als die Hälfte der asylsuchenden Personen organisiert ihre Unterbringung auf privatem Weg.