Wenn Sie oder jemand, den Sie vertreten, Zusatzleistungen zur AHV/IV erhalten, müssen Sie alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der zusatzleistungsberechtigten Person und der beteiligten Familienmitglieder dem Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV sofort melden.
- Adressänderungen, Wohnsitzwechsel oder Wegzug
- Trennung, Scheidung, Heirat, Geburt eines Kindes
- Tod des Ehepartners, eingetragenen Partners oder eines berücksichtigten Kindes
- Auslandsaufenthalte
- Mietzinsänderungen
- Veränderung der Anzahl Personen in der Wohnung (Ein-/Auszug von Mitbewohnern, Angehörigen, Gästen oder Untermietern)
- Ein- und Austritte bzw. Heimwechsel bei Aufenthalt in einem Alters-, Invaliden- oder Pflegeheim
- Veränderungen der Heimkosten (Taxen und Pflegestufen)
- Spital- oder Klinikaufenthalt von mehr als zwei Monaten
- Veränderung bei der Krankenversicherungspolice (Krankenkassenwechsel, Änderung des Versicherungsmodells)
- Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbsarbeit, eines Nebenverdienstes oder einer Therapiearbeit oder Veränderung des Arbeitspensums oder des Lohns
- Beginn oder Ende/Abbruch einer Ausbildung (Schule, Lehre, Studium)
- Zusprechung, Veränderung oder Wegfall von Leistungen der AHV/IV (Rente, Hilflosenentschädigung, Taggeld)
- Zusprechung, Erhöhung oder Wegfall von Leistungen der Krankenkasse oder einer anderen Versicherung (z. B. Rente aus dem Ausland, Rente der Berufsvorsorge oder Unfallversicherung, Taggelder der Kranken-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, Kinderzulagen)
- Aufnahme eines Versicherungsverfahrens bzw. wesentliche Änderungen in einem laufenden Verfahren
- Erhöhung des Vermögens (z. B. durch Erbschaft, Schenkung, Bezug eines Freizügigkeitsguthabens oder einer anderen Kapitalleistung, Lottogewinn, Verkauf einer Immobilie, Sparen)
Bei Verletzung der Meldepflicht müssen unrechtmässig bezogene Zusatzleistungen zurückerstattet werden. Wer die Meldepflicht missachtet, kann sich strafbar machen.
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Amts für Zusatzleistungen zur AHV/IV gerne weiter.
Die Telefonnummer der zuständigen Person finden Sie auf der Seite Direkter Kontakt zu Ihren Ansprechpartner*innen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8.30-11.30 und 13.30-16 Uhr
Donnerstag
8.30-11.30 und 13.30-18 Uhr
Mittwochnachmittag keine telefonischen Auskünfte.