Um Betreuungsleistungen und Hilfsmittel beziehen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie erhalten eine AHV-Rente und Zusatzleistungen.
- Sie wohnen zu Hause.
Wohnen Sie in einem Alters- oder Pflegezentrum? Dann können Sie keine Betreuungsleistungen und Hilfsmittel beantragen.
- Beiträge an den Mahlzeitendienst
- Sturzberatungen
- Terminbegleitungen
- Botengänge und Einkäufe
- Hauswirtschaftliche Unterstützung, wie bspw. Putzen oder Aufräumen
- Notrufsysteme
Es gibt noch viele weitere Angebote, die bezahlt werden können. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Das Amt für Zusatzleistungen (AZL) gibt Auskunft, ob Sie die Voraussetzung erfüllen, um Betreuungsleistungen und Hilfsmittel zu beantragen.
Sie erreichen das Amt für Zusatzleistungen unter der Telefonnummer 044 412 69 00 oder via Kontaktformular.