Wenn Sie Rentner*in sind und in einer Wohnung oder einem Zimmer in einem Privathaushalt wohnen, können Sie zusätzliche Leistungen beantragen. Diese Leistungen werden berechnet, indem man die Ausgaben, die Ihnen anerkannt werden (hauptsächlich Mietkosten innerhalb gesetzlicher Grenzen sowie festgelegte Beträge für Krankenversicherungsprämien und allgemeine Lebenshaltungskosten), von Ihren Einnahmen abzieht.
Wenn ein Ehepaar zusammen wohnt, werden die Ausgaben und Einnahmen gemeinsam betrachtet, unabhängig vom Güterstand.
Wenn Sie dauerhaft in einem Heim wohnen, können Sie zusätzliche Leistungen beantragen. Die Kosten des Heimaufenthalts, persönliche Ausgaben sowie ein festgelegter Betrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung werden von Ihren Einnahmen abgezogen. Normalerweise entspricht der verbleibende Betrag den Zusatzleistungen.
Für verheiratete Paare wird die Berechnung getrennt durchgeführt. Grundsätzlich werden die anerkannten Einnahmen und das Vermögen des Paares zusammengezählt. Jeder Ehepartner erhält die Hälfte der gemeinsamen anerkannten Einnahmen und des Gesamtvermögens. Der Güterstand hat keinen Einfluss auf die Berechnung.
* Krankenkassenprämie geht direkt
an die Krankenkasse
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8.30-11.30 und 13.30-16 Uhr
Donnerstag
8.30-11.30 und 13.30-18 Uhr
Mittwochnachmittag keine telefonischen Auskünfte.